Indien - Zollerhöhungen für bestimmte langlebige Konsumgüter
Bonn (GTAI) – Die indische Zentralregierung hat durch Verordnung (Notification Customs 67/2018) mit Wirkung vom 27.9.18 die Einfuhrzollsätze (Basic Customs Duty – BCD) für als „nicht wesentlich oder Luxuswaren“ erachtete Importerzeugnisse erhöht. Betroffen sind unter anderem bestimmte Haushalts-Kunststoffwaren, PKW-Radialreifen, Schuhe, Koffer und Ledertaschen sowie bestimmte Elektro-Haushaltsgroßgeräte:
Zolltarifposition (HS)
Warenbezeichnung
alter Zollsatz
neuer Zollsatz
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