Nigeria: Zollverfahren
Bei Sendungen aus der EU in Nicht-EU-Länder sind dort grundsätzlich Zölle und Einfuhrumsatzsteuern zu zahlen. Dies erledigt in der Regel das Transportunternehmen. Dieses stellt dem Empfänger dann die Eingangsabgaben in Rechnung und führt sie an die dortige Zollverwaltung ab. Wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden oder wenn Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind, erhält der Empfänger eine Benachrichtigung und muss die Sendung dann bei der zuständigen Zollstelle abholen.
Die Höhe des...