Gewährleistungsrecht
Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)
Ist UN-Kaufrecht (CISG) maßgeblich, so bestehen für Verkäufer und Käufer bei Vertragsverletzungen einheitliche Rechtsfolgen. Unterschieden wird dabei nach wesentlichen und unwesentlichen Vertragsverletzungen.
Zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt nur eine wesentliche Vertragsverletzung (Artikel 49, 64 CISG). Unwesentliche Vertragsverletzungen hingegen belassen der vertragstreuen Partei regelmäßig ihren Erfüllungsanspruch (Artikel 46-52 beziehungsweise 62-65...