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Germany Trade & Invest (Stand: 12.12.2017)
Gesellschaftsformen
Die Rechtsgrundlagen für die unterschiedlichen Formen unternehmerischen Tätigwerdens in der Slowakei finden sich ebenfalls im slowakischen Handelsgesetzbuch. Vier gesellschaftsrechtliche Hauptformen sind dabei hervorzuheben: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spoločnosť s ručením obmedzeným, abgekürzt s.r.o.), die Aktiengesellschaft (Akciová spoločnosť, abgekürzt a.s.), die offene Handelsgesellschaft (Verejná obchodná spoločnosť,...
Germany Trade & Invest (Stand: 12.12.2017)
Bei einem grenzüberschreitenden Vertrag über Dienstleistungen ist genau zu ermitteln, nach welcher nationalen Rechtsordnung sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten, d.h.--das heisst welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist.
Bei einem Vertrag über eine grenzüberschreitende Dienstleistung zwischen der Slowakei und Deutschland kommt in der Regel deutsches oder slowakisches Recht in Betracht.
Hierfür sind die Vorschriften des sogenannten...
Germany Trade & Invest (Stand: 12.12.2017)
Für den deutschen Unternehmer als Dienstleistungsempfänger sind im Verhältnis zu seinem slowakischen Dienstleister für den Fall, dass slowakisches Recht anwendbar ist, zuvorderst die Bestimmungen zur Gewährleistung nach dem slowakischen Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr.--Nummer 513/1991 Zb. Obchodný zákonník, zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 389/2015 Z.z., im Folgenden abgekürzt: slowakisches HGB) wichtig.
Hier enthält das slowakische Recht ein eigenes System...
Germany Trade & Invest (Stand: 12.12.2017)
Ein Mahnverfahren dient der vorgerichtlichen Forderungsdurchsetzung. Seit Dezember 2008 kann in der EU der Kläger einer Geldforderung ein sogenanntes Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG--Europäische Gemeinschaft) Nr.--Nummer 1896/2006 in Gang setzen. Diese Möglichkeit steht sowohl Dienstleistungsempfängern als auch Dienstleistungserbringern offen.
Die Gründe, warum die konkret bezifferte Forderung eingeklagt wird, können etwa sein:
fehlende...
Germany Trade & Invest (Stand: 12.12.2017)
Rechtliche Grundlage für Prozesskosten in der Slowakei ist das slowakische Gerichtsgebührengesetz (Zákon o súdnych poplatkoch, Gesetz Nr.--Nummer 71/1992 Zb., zuletzt geändert durch Gesetz 54/2017 Z.z.).
Die Gerichtsgebühr hat grundsätzlich der Kläger zu entrichten; etwas anderes gilt vor Verfahrensabschluss nur, soweit das Gericht auf Antrag anders entschieden hat. Nach Prozessende trägt auch in der Slowakei prinzipiell die unterlegene Partei die...
Germany Trade & Invest (Stand: 12.12.2017)
Bereits im Vorfeld der Eröffnung des Hauptverfahrens sieht die slowakischen Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO, Gesetz Nr.--Nummer 160/2015 Z.z., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 87/2017 Z.z., Civily sporovy poriadok abgekürzt CSP) folgende Möglichkeiten eines beschleunigten Verfahrens vor:
Güteverfahren (§§ 168 – 172, Predbežné prejednanie sporu)
Erlass einstweiliger Anordnungen (§§ 324 – 344, Neodkladného opatrenia a zabezpecovacie opatrenia)...
Germany Trade & Invest (Stand: 12.12.2017)
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und slowakischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 5.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden.
Es steht auch in der Slowakischen Republik Dienstleistern bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zum Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der Ausführung.
Das durch die Verordnung...
Germany Trade & Invest (Stand: 12.12.2017)
Das slowakische Gewerbegesetz enthält keine Vorschriften über den Abschluss einer Pflichtversicherung in Sachen Berufshaftpflicht.
Lediglich in § 66 Absatz 2 des slowakischen Gewerbegesetzes (Živnostenský zákon, Gesetz Nr.--Nummer 455/1991 Zb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 386/2011 Z.z., englische Übersetzung: Trade Licensing Act of Slovakia) findet sich eine Bestimmung zur Anerkennung ausländischer Berufshaftpflichtversicherungen in der...