Zollmeldung China Antidumping, Antisubvention
Vorläufige Antidumpingzölle auf Weinbrand aus der EU
Die Zölle gelten als Reaktion Chinas auf die europäischen Ausgleichszölle auf chinesische Elektrofahrzeuge. Die EU leitet ein WTO-Verfahren dagegen ein.
29.11.2024
Von Klaus Möbius | Bonn
Ab dem 11. Oktober 2024 müssen in China bei der Einfuhr von Branntwein aus der EU vorläufige Antidumpingzölle bezahlt werden. Die Höhe der Zölle beträgt zwischen 30,6 und 39 Prozent des Zollwertes. Welcher Zollsatz im Einzelfall zu zahlen ist, ergibt sich aus einer Liste im Anhang zur Veröffentlichung des chinesischen Wirtschaftsministeriums MOFCOM vom 8. Oktober 2024. Die Liste ist als Download abrufbar. Zollsätze sind in arabischen Ziffern und Firmennamen in lateinischen Buchstaben wiedergegeben. Bis zur Veröffentlichung einer endgültigen Entscheidung werden die Antidumpingzölle als Sicherheit vereinnahmt.
Die EU legt Beschwerde bei der WTO ein
Die Europäische Kommission hat am 25. November 2024 bei der WTO Konsultationen beantragt. Dies ist der erste Schritt zur Einleitung eines WTO-Streitbeilegungsverfahrens. China hat nun zehn Tage Zeit, um darauf zu reagieren. Finden die Partien keine zufriedenstellende Lösung, könnte ein WTO-Panel ersucht werden, über den Fall zu entscheiden.
Quellen:
- Pressemitteilung der EU-Kommission vom 25. November 2024
- Veröffentlichung des chinesischen Wirtschaftsministeriums MOFCOM vom 8. Oktober 2024 (nur Chinesisch)
- Pressemitteilung der EU-Kommission vom 9. Oktober 2024.