Zollbericht Norwegen Einfuhrabgaben
Norwegen plant CBAM Einführung
Die norwegische Regierung hat angekündigt, die EU-Verordnung auch in Norwegen umzusetzen.
21.11.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Norwegen wird sich ab 2026 am EU-CBAM beteiligen. Das hat die norwegische Regierung im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2025 bekannt gegeben. Die Umsetzung der CBAM-Verordnung erfolgt als freiwillige Zusammenarbeit zwischen Norwegen und der EU. Norwegen ist kein EU-Mitgliedsstaat. Das Land gehört zwar zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und ist damit Teil des Binnenmarktes, es beteiligt sich jedoch nicht an der gemeinsamen Handelspolitik.
CBAM soll Wettbewerbsverzerrungen verhindern
Das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) hat das Ziel, durch die Bepreisung von Emissionen klimafreundliche Produktionsprozesse zu fördern und so Emissionen zu reduzieren. Energieintensive Branchen müssen für einen steigenden Anteil ihrer Produktion ETS-Zertifikate erwerben. Die Einführung des CBAMs soll für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen EU-Produzenten und Importeuren sorgen, indem auch für Importe ein Emissionspreis eingeführt wird.
Norwegen nimmt am Europäischen Emissionshandel teil. Deswegen sind Einfuhren aus Norwegen in die EU von der CBAM-Verordnung ausgenommen. Ohne eine Teilnahme am CBAM sind norwegische Hersteller jedoch im Nachteil gegenüber norwegischen Importeuren, die keine Kosten für die Emissionen ihrer eingeführten Waren tragen müssen.
Details zur Umsetzung fehlen noch
Die Regierung hat noch keine zuständige Behörde benannt, stellt aber sowohl der norwegischen Umweltagentur als auch der Steuerverwaltung Mittel für die Vorbereitung der Umsetzung zur Verfügung. Weitere Details zur Einführung, beispielsweise zum Zeitplan, gibt es noch nicht.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Pressemitteilung vom 7. Oktober 2024
- EWR-Memorandum Norwegens