EU Customs & Trade News EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Die Seychellen wenden das System des Registrierten Ausführers an
Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2023.
02.05.2023
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Im Rahmen des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) einerseits und den Staaten des östlichen und südlichen Afrika (ESA) andererseits wenden die Seychellen ab dem 1. Juli 2023 das System des Registrierten Ausführers (REX) an.
Ab 1. Juli 2023 können Waren mit Ursprung in den Seychellen nur dann präferenzbegünstigt in die EU eingeführt werden, wenn eine Erklärung auf der Rechnung vorliegt,
- die von einem registrierten Ausführer (REX) ausgefertigt wurde,
- oder die von einem Ausführer (ohne Registrierung) ausgefertigt wurde, sofern der Wert der Sendung 6.000 Euro nicht übersteigt.
Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und die vom ermächtigten Ausführer ausgefertigten Erklärungen auf der Rechnung sind dann nicht mehr gültig, um Zollpräferenzen im Rahmen des oben genannten Abkommens zu beantragen.
Quelle:
Mitteilung über den gültigen Ursprungsnachweis für Einfuhren von Waren mit Ursprung in den Seychellen in die Europäische Union im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika ab dem 1. Juli 2023; ABl. C 145 vom 27. April 2023, S. 9.