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Branche kompakt | Frankreich | Maschinenbau

Rahmenbedingungen

Im gemeinsamen Markt gelten in Frankreich grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen wie in Deutschland.

Von Frauke Schmitz-Bauerdick | Paris

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Für die Sicherheit von Maschinen gilt die per Dekret Nr. 2008-1156 vom 7. November 2008 in nationales Recht überführte EU-Richtlinie 2006/42/EC. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa Deutsches Institut für Normung e.V. oder Association Française de Normalisation).

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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