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Zollbericht Island Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Marktzugangsvoraussetzungen

Island ist kein Mitglied der Europäischen Union. Dennoch ist Island in den europäischen Binnenmarkt integriert, da das Land zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können Waren frei gehandelt werden. Als EWR-Mitglied unterliegt Island den Binnenmarktregeln. Für den Handel mit Waren bedeutet das Folgendes: Zum einen gibt es harmonisierte Produktstandards, die EWR-weit gelten. Zum anderen gilt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung in nicht-harmonisierten Produktbereichen. Exporte nach Island müssen demnach keine weiteren Produktanforderungen erfüllen. Zusätzliche Genehmigungen oder Zertifikate sind nicht notwendig. Ein Beispiel hierfür sind Produkte, die eine CE-Kennzeichnung tragen. Diese gilt in Island wie im restlichen Binnenmarkt. Für bestimmte Produkte ist eine Selbstzertifizierung nicht ausreichend. Sie brauchen eine Konformitätsbewertung, die von einer sogenannten Benannten Stelle mit Sitz in einem EWR-Staat ausgestellt wurde. Diese Konformitätsbewertungen sind im gesamten EWR-Raum gültig.

Island ist Mitglied im Europäischen Komitee für Normung (European Standards Committee, CEN) sowie dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (European Committee for Electrotechnical Standardization, CENELEC). 

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