Zollmeldung Marokko Einfuhrverbote und Beschränkungen
Untersuchung einer Schutzmaßnahme für Faserplatten
Die Einfuhren von Faserplatten aus Holz sind in einem Ausmaß gestiegen, dass eine Schädigung des marokkanischen Wirtschaftszweigs droht.
22.02.2024
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Das marokkanische Ministerium für Industrie und Handel hat eine neue Schutzmaßnahmenuntersuchung eröffnet. Die Untersuchung betrifft Faserplatten aus Holz mit den marokkanischen Zolltarifnummern 4411.12.00.90, 4411.13.00.90, 4411.14.00.90, 4411.92.00.90, 4411.93.00.90 und 4411.94.00.90.
Der Antrag auf die Einleitung einer Untersuchung basiert auf Indizien für eine ernsthafte Schädigung des inländischen Wirtschaftszweiges, der gleiche oder gleichartige Waren herstellt. Die Schädigung sei durch einen Anstieg der Einfuhren um 145 Prozent im Zeitraum zwischen 2019 und 2023 verursacht worden. Mit der Einleitung des Verfahrens wird die Absicht verfolgt, diese Schädigung zu beheben oder zu verhindern. Stellungnahmen interessierter Parteien sind bis zum 26. März 2024 schriftlich beim Ministerium einzureichen. Die Adresse und weitere Informationen sind in der Mitteilung DDC/02/2024 vom 19. Februar 2024 enthalten.
Für beschichtete Holzplatten besteht ebenfalls eine Schutzmaßnahme. Sie wurde im August 2022 verlängert und gilt bis September 2025.
- Marokko
- Einfuhrverbote und Beschränkungen
- Holzindustrie
- Möbel
- Zoll