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Zollbericht Peru Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

Die Zollabwicklung hängt in Peru mit der Höhe des Warenwertes zusammen. Importeure müssen dabei unterschiedliche Voraussetzungen beachten.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Warensendungen mit kommerziellem Charakter

Die Rechtsgrundlage für Warensendungen mit kommerziellem Charakter (importación para el consumo) sind in der Norm vom 15. Mai 2020 geregelt.

Als Warensendungen mit kommerziellem Charakter (importación para el consumo) gelten Warensendungen mit einem FOB-Wert (free on board - fob) von mehr als 2.000 US-Dollar. Ab diesem Warenwert ist die Beauftragung eines Zollagenten (durch ein "mandato“) obligatorisch, der die Zollanmeldung (Declaración Única de Aduanas - DUA) für den Importeur übernimmt. Importeure müssen grundsätzlich im Register für Steuerpflichtige (Registro Único de Contribuyentes - RUC) eingetragen sein. 

Es gibt drei Formen der Überlassung von Waren zum freien Verkehr:

  • Despacho Anticipado: Abfertigung vor Ankunft des Transportmittels
  • Despacho Diferido: Abfertigung innerhalb von 15 Tagen nach Ankunft des Transportmittels
  • Despacho Urgente: Abfertigung innerhalb des Zeitraumes von 15 Tagen vor Ankunft des Transportmittels und bis zu sieben Tagen nach Abschluss der Entladung.

Im Regelfall verlangt die peruanische Zoll- und Steuerbehörde (Superintendencia Nacional de Administración Tributaria – SUNAT) den "Despacho Anticipado“. Ausgenommen davon sind unter anderen Warensendungen mit einem Wert von weniger als 2.000 US-Dollar und Sendungen, die Einfuhrbeschränkungen unterliegen. 

Bei Warensendungen mit kommerziellem Charakter als "Despacho Anticipado“ übermittelt der Importeur im Regelfall dem Zollagenten bei Ankunft des Transportmittels die notwendigen Dokumente. Dieser übermittelt die für die Nummerierung der Zollanmeldung notwendigen Angaben auf elektronischem Wege an die SUNAT. Die Zollanmeldung erhält daraufhin eine Nummer.

Der Importeur zahlt die Einfuhrabgaben beziehungsweise leistet eine Sicherheit. Anschließend übermittelt der Spediteur das Lademanifest. In der Zollanmeldung ist die Nummer des Lademanifestes anzugeben. Ist das Manifest auf diese Weise mit der Zollanmeldung verknüpft worden, ordnet die SUNAT der Warensendung einen Kontrollmechanismus (canal de control) zu. Zur Abfertigung werden die Waren auf einen folgender Kontrollmechanismen geleitet:

  • Grüner Kanal: die Waren werden nach ihrer Ankunft im Hafen entladen, sofort freigegeben und zum Empfänger transportiert, ohne weitere Prüfung von Dokumenten oder Warensendung.
  • Orangener Kanal: die Warenbegleitdokumente werden geprüft
  • Roter Kanal: die Waren werden einer Prüfung unterzogen.

Weitere Details zu Warensendungen mit kommerziellem Charakter finden Sie auf der Internetseite der SUNAT.

Vereinfachte Zollabfertigung

Die vereinfachte Zollabfertigung ist in der Norm vom 6. Oktober 2005 geregelt.

Die Einfuhr von Warensendungen mit einem FOB-Wert von bis zu 2.000 US-Dollar werden im Rahmen der vereinfachten Zollabfertigung (Despacho Simplificado de Importación) abgewickelt. Dabei können Importeure die Zollabwicklung beziehungsweise die zollrechtliche Anmeldung (Declaración Simplificada de Importación - DSI) selbst vornehmen oder einen Zollagenten hierzu beauftragen. In der Regel müssen Importeure auch im RUC eingetragen sein.

In Peru können beispielsweise folgende Waren in vereinfachter Form abgefertigt werden:

  • Warenmuster ohne kommerziellen Wert
  • Geschenke mit einem FOB-Wert von bis zu 1.000 US-Dollar
  • Spenden, unabhängig von ihrem Wert
  • Arzneimittel für die ordnungsgemäß zugelassene medizinische Behandlung von bestimmten Erkrankungen, die von natürlichen Personen eingeführt werden und deren FOB-Wert 10.000 US-Dollar nicht übersteigt
  • Post- (Serpost) und Kuriersendungen. 

Abfertigung von Post- und Kuriersendungen

Postsendungen mit einem FOB-Wert von bis zu 2.000 US-Dollar können über die Serpost durch die sogenannte Importa Fácil eingeführt beziehungsweise empfangen werden. Die Einfuhr von beispielsweise Bekleidung, Schuhbekleidung und gebrauchten Kfz-Teilen ist verboten. Andere Produkte wie zum Beispiel Handys und ähnliche Geräte, Medikamente, Vitamine sowie Ausrüstung und andere medizinische Geräte unterliegen Einfuhrbeschränkungen. 

Kuriersendungen ermöglichen die Einfuhr beziehungsweise den Empfang von Warensendungen bis zu einem 2.000 US-Dollar FOB-Wert durch Schnell-Lieferdienstleister. Liegt der Wert höher, gilt es als Einfuhr mit kommerziellem Charakter. Auch bei diesem Fast-Delivery-Service ist im Regelfall die Registrierung im RUC Voraussetzung. 

Weitere Details zu Post- und Kuriersendungen erfahren Sie auf der Internetseite der peruanischen Zollbehörde.

Weitere Zollverfahren

Neben der Überlassung zum freien Verkehr können weitere Zollverfahren genutzt werden:

  • Versandverfahren
  • vorübergehende Verwendung
  • aktive und passive Veredelung
  • Zolllagerverfahren
  • Möglichkeit der Verbringung von Waren in eine Zollfreizone
  • vorübergehende Ausfuhr und die 
  • Ausfuhr aus dem Zollgebiet.

Das Carnet ATA kann für die zollfreie vorübergehende Verwendung von Waren in Peru seit dem 30. April 2024 genutzt werden. 

Warenbegleitpapiere

Der Zollanmeldung sind folgende Warenbegleitdokumente beizufügen:

  • Zahlungsnachweis: Handelsrechnung, gleichwertiges Dokument oder Vertrag mit detaillierter Warenbeschreibung
  • Beförderungsdokument: Konnossement, Luftfrachtbrief oder Frachtbrief
  • gegebenenfalls Versicherungsdokument über eine abgeschlossene Transportversicherung
  • Einfuhrlizenzen, gesundheitsamtliche Bescheinigungen, Prüfzertifikate und weitere Kontrolldokumente für Waren, die Einfuhrbeschränkungen unterliegen
  • Ursprungszeugnisse bzw. für EU-Ursprungswaren gegebenenfalls die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Erklärung auf der Rechnung für die Inanspruchnahme von Zollpräferenzen
  • in einigen Fällen eine Zollwerterklärung (Declaración Andina del Valor - DAV)
  • Packliste oder zusätzliche technische Information 
  • Abfertigungsschein (volante de despacho), falls von der Zollbehörde verlangt.

Weitere Informationen: 

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