Zollmeldung Tunesien Einfuhrabgaben
Neues Finanzgesetz: Diese Einfuhrabgaben ändern sich
Zollerhöhung für Solarkollektoren, Senkung der Umsatzsteuer für E-Autos: Das tunesische Finanzgesetz für 2024 sieht zahlreiche Änderungen der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben vor.
30.01.2024
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Mit dem tunesischen Finanzgesetz für 2024 werden folgende Ein- und Ausfuhrabgaben geändert:
Zölle
- Zollerhöhung für Solarkollektoren auf 30 Prozent
- Zollbefreiung für Heu und Silage
- Zollsenkung für Trockenfrüchte (Cashewnüsse, Mandeln, Walnüsse, Haselnüsse) von 50 auf 36 Prozent
- Zollerhöhung für gemahlene Nüsse von 15 auf 36 Prozent
- Vorübergehende Zollerhöhung auf zahlreiche Produkte mit Ursprung in der Türkei
Umsatzsteuer
- Befreiung für glutenfreie Nahrungsmittel
- Senkung der Umsatzsteuer für E-Autos und E-Motorräder von 19 auf 7 Prozent
Weitere Maßnahmen
- Erhöhung der Zollabfertigungsgebühr von 10 auf 20 Dinar pro angegebenem Artikel in der Zolldeklaration
- Senkung der Exportsteuer für Sand von 100 auf 50 Dinar pro Tonne
- Senkung der Exportsteuer für Marmor und andere Natursteine von 250 auf 200 Dinar pro Tonne
- Einführung einer neuen Steuer für Milchderivate: 1,5 Dinar/kg Ricotta (ex 0406), 2 Dinar/kg für Rahm (ex 0401, ex 0402, ex 0403), 3 Dinar/kg für anderen Käse und geriebenen Käse außer Schmelzkäse und Ricotta. Für die Weiterverarbeitung importierter Käse ist hiervon nicht betroffen.