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Zollmeldung Tunesien Einfuhrabgaben

Neues Finanzgesetz: Diese Einfuhrabgaben ändern sich

Zollerhöhung für Solarkollektoren, Senkung der Umsatzsteuer für E-Autos: Das tunesische Finanzgesetz für 2024 sieht zahlreiche Änderungen der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben vor.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Mit dem tunesischen Finanzgesetz für 2024 werden folgende Ein- und Ausfuhrabgaben geändert:

Zölle

  • Zollerhöhung für Solarkollektoren auf 30 Prozent
  • Zollbefreiung für Heu und Silage
  • Zollsenkung für Trockenfrüchte (Cashewnüsse, Mandeln, Walnüsse, Haselnüsse) von 50 auf 36 Prozent
  • Zollerhöhung für gemahlene Nüsse von 15 auf 36 Prozent
  • Vorübergehende Zollerhöhung auf zahlreiche Produkte mit Ursprung in der Türkei

Umsatzsteuer

  • Befreiung für glutenfreie Nahrungsmittel
  • Senkung der Umsatzsteuer für E-Autos und E-Motorräder von 19 auf 7 Prozent

Weitere Maßnahmen

  • Erhöhung der Zollabfertigungsgebühr von 10 auf 20 Dinar pro angegebenem Artikel in der Zolldeklaration
  • Senkung der Exportsteuer für Sand von 100 auf 50 Dinar pro Tonne
  • Senkung der Exportsteuer für Marmor und andere Natursteine von 250 auf 200 Dinar pro Tonne
  • Einführung einer neuen Steuer für Milchderivate: 1,5 Dinar/kg Ricotta (ex 0406), 2 Dinar/kg für Rahm (ex 0401, ex 0402, ex 0403), 3 Dinar/kg für anderen Käse und geriebenen Käse außer Schmelzkäse und Ricotta. Für die Weiterverarbeitung importierter Käse ist hiervon nicht betroffen.

 

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