Ausfuhrverbot bezüglich Kraftstoff aus Russland in die Ukraine
Bonn (GTAI) - Am 1. Juni 2019 trat ein Verbot über die Lieferung von Erdölprodukten aus Russland in die Ukraine in Kraft.
Ab sofort kann die Ukraine nur auf Grundlage separater Genehmigungen des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel mit den Produkten des Brennstoff- und Energiekomplexes versorgt werden.
Eine Genehmigung ist insbesondere für die Lieferungen von Benzin, Dieselkraftstoff, Propan, Butan und anderen verflüssigten Gasen erforderlich.
Genehmigungen und Mengen der...