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CO2 Speicherung - eine Frau prüft das Alter das Baumes und somit auch den gespeicherten CO2-Gehalt Umweltbewusst Co2 | © ™GettyImages/Westend61/Infinite Lux

EU: CBAM – Bilanz und Ausblick (Juni 2024)

GTAI und die Deutsche Emissionshandelsstelle, die für CBAM zuständige Behörde, informierten über den aktuellen Stand. 

26 Juni 2024

EU: CBAM – Bilanz und Ausblick (Juni 2024)

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist das neue Klimaschutzinstrument der EU. CBAM belegt Importe mit einem Emissionspreis. Die Einführung erfolgt in zwei Phasen: Seit 1. Oktober 2023 läuft die Übergangsphase mit Berichtspflichten. Ab 2026 verschärfen sich die Anforderungen: Bei der Einfuhr der betroffenen Waren muss ein CO2-Preis in Form von CBAM-Zertifikaten gezahlt werden. 

Die deutsche Emissionshandelsstelle (DHESt) im Umweltbundesamt ist in Deutschland die zuständige Behörde für den CBAM. In Kooperation mit dem DEHSt informieren wir Sie über die Zielsetzung und Funktionsweise des CBAM und erläutern folgende Themen:

  • Zuständigkeiten
  • Berichtspflichten in der Übergangsphase
  • Ausblick auf die Umsetzungsphase, unter anderem zum Zulassungsverfahren als CBAM-Anmelder 
Präsentation:
Dr. Jürgen Landgrebe, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) 
Alexandra Zirkel, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachgebiet „Ökonomische Grundsatzfragen des Emissionshandels, Monitoring, Auswertungen“, DEHSt
Moderation:
Stefanie Eich, Deputy Director Zoll, GTAI Bonn

Hier finden Sie den Link zur Aufzeichnung sowie die Präsentation.

 

Während des Webinars sind viele Fragen eingegangen. Nicht alle konnten wir beantworten. Viele Antworten finden Sie in unserem FAQ, das wir regelmäßig aktualisieren. 

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