Neuseeland: Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland (Juli 2024)
Seit 1. Mai 2024 ist das Freihandelsabkommen in Kraft. Wir gaben einen Überblick, welche Vorteile und Handelserleichterungen es für deutsche Unternehmen mit sich brachte.
Ziel des Freihandelsabkommens ist es, Handel und Investitionen zu erleichtern. Es soll engere Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Partnern fördern. Für Unternehmen in der EU bedeutet das Abkommen bereits im ersten Jahr der Anwendung einen jährlichen Zollabbau von 140 Millionen Euro. Dadurch dürfte der bilaterale Handel innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 Prozent wachsen. Das Abkommen beinhaltet erstmals den neuen Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung, indem es Verpflichtungen zur Einhaltung des Parisers Abkommens und zur Sicherung grundlegender Arbeitnehmerrechte enthält.
Das Webinar gab einen Überblick über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Neuseeland. Es stellte zudem rechtliche und insbesondere zollrechtliche Aspekte des Abkommens dar, beispielswiese zu Dienstleistungen, Investitionen, Zollabbau, Ursprungsregeln und Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen.
Präsentation: |
S.E. Craig John Hawke, Botschafter Neuseelands in Deutschland |
Anna Westenberger, Director Süd- und Südostasien, GTAI Berlin |
Klaus Möbius, Deputy Director im Bereich Zoll, GTAI Bonn |
Jan Sebisch, Manager im Bereich Ausländisches Wirtschaftsrecht, GTAI Bonn |
Moderation: |
Dr. Achim Kampf, Director im Bereich Zoll, GTAI Bonn |
Hier finden Sie die Präsentation sowie den Link zur Aufzeichnung.