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Zollmeldung Ägypten Zollrechtliches Ausfuhrverfahren

Ägypten verhängt Ausfuhrverbot für bestimmte Metalle

Das Ausfuhrverbot gilt für sechs Monate. 

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Das ägyptische Ministerium für Handel und Industrie hat entschieden, ein vorübergehendes Ausfuhrverbot für bestimmte Altmetalle und Rohstoffe zu verhängen. Dazu gehören zum Beispiel Produkte aus Kupfer und Blei, Abfälle und Schrott aus Eisen, Stahl oder Aluminium sowie Zink in Rohform. Das Exportverbot gilt auch für Papier und Pappe mit dem HS-Code 4707. 

Weitere Informationen

Dekret der Ministerin für Handel und Industrie Nr. 190/2022

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