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Zollmeldung Äthiopien Umsatzsteuer

Äthiopien erlässt neue Verordnung zur Mehrwertsteuerbefreiung

Die Regelung mit einer Auflistung der befreiten Waren ist zum 20. Juni 2024 in Kraft getreten. 

Von Andrea Mack | Bonn

Das Finanzministerium schränkt mit der neuen Verordnung die Mehrwertsteuerbefreiungen ein. Alle Waren und Dienstleistungen, die zuvor durch Verordnungen oder Entscheidungen des Ministeriums von der Mehrwertsteuer befreit waren, unterliegen nun der regulären Mehrwertsteuer in Höhe von 15 Prozent. Ausgenommen hiervon sind die in Art. 8 (2) der Value Added Tax Proclamation No. 285/2002 und in den Art. 19 bis 33 der Value Added Tax Regulation No. 79/1995 vorgesehenen Befreiungen. 

Unter der neuen Verordnung sind folgende lokal hergestellte und eingeführte Waren von der Mehrwertsteuer befreit: 

  • ausgewählte Getreide und Hülsenfrüchte wie Teff, Hirse, Weizen oder Bohnen 
  • landwirtschaftliche Betriebsmittel wie Düngemittel, Pestizide und Saatgut 
  • gekochte oder zubereitete Lebensmittel und Getränke (Injera, Brot, Milch) 
  • ausgewählte Investitionsgüter und medizinische Artikel (Moskitonetze, Kondome und Chemikalien zur Wasseraufbereitung). 

Die neue Regelung gilt seit dem 20. Juni 2024.

Quelle: Directive to provide goods exempt from Value Added Tax No. 1006/2024

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