Zollbericht Albanien Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrbeschränkungen
Für die Einfuhr von Nahrungsmitteln, medizinischen Geräten und Arzneimitteln gelten besondere Bestimmungen.
28.07.2023
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Einfuhrbestimmungen für Tiere, Pflanzen und Nahrungsmittel
Die Einfuhr von lebenden Tieren, Fleisch, Tierfutter, Produkten tierischen Ursprungs sowie Veterinärmedizin unterliegt grundsätzlich auch der veterinären Grenzkontrolle. Dazu zählen auch Nahrungsmittel tierischen Ursprungs. Für diese muss ein im Ausfuhrland ausgestelltes Veterinärzeugnis vorgelegt werden. Das Zeugnis soll die Gesundheit und Seuchenfreiheit von Tieren und tierischen Produkten bescheinigen. Eine Liste der lokalen deutschen Veterinärämter bietet der Bundesverband der beamteten Tierärzte an. Der Importeur muss für die Einfuhr dieser Waren eine Lizenz beim National Business Center beantragen.
Sind die Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs, werden sie an der Grenze einer phytosanitären Kontrolle unterzogen. Diese Kontrollen werden nur an den folgenden Zollstellen in Albanien angeboten: Bajzë, Bllatë, Durrës, Goricë, Hani Hotit, Kakavijë, Kapshticë, Morinë, Qafë Thanë, Rinas, Sarandë, Shëngjin, Tushemisht und Vlor.
Der Importeur muss die Ankunft der Ware mindestens zwei Tage im Voraus bei der Eintrittsstelle ankündigen. Den betroffenen Waren ist ein Pflanzengesundheitszeugnis des Exportlandes beizulegen. In Deutschland sind die Pflanzengesundheitsdienste für die Kontrolle der zu exportierenden Ware und die Ausstellung der Zeugnisse zuständig. Weiterführende Informationen bietet das Julius Kühn-Institut.
Marktzugang für medizinische Geräte und Arzneimittel
Für die Einfuhr von Arzneimitteln und medizinischen Geräten sind grundsätzlich Genehmigungen der Nationalen Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte erforderlich. Medizinische Geräte müssen bei dieser Agentur außerdem registriert werden. Grundlage ist unter anderem das Gesetz Nr. 89-2014 über medizinische Geräte. Für die Einfuhr in Albanien sind Zertifikate aus dem Exportland notwendig. Dies können, je nach Art der Ware Laboranalysen, GMP-Zertifikate (Good Manufacturing Practice) oder Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen sein. In bestimmten Fällen, in denen Produkte nicht über eine Zulassung verfügen, kann das albanische Gesundheitsministerium auf Antrag eines lizenzierten Importeurs dennoch eine Einfuhrgenehmigung erteilen.