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Zollbericht Nigeria Produktzulassung

Zulassung von Nahrungs- und Arzneimitteln

Lebensmittel, Medikamente und Chemikalien können nur mit vorheriger Registrierung und Genehmigung der zuständigen Behörde NAFDAC eingeführt werden.

Von Andrea Mack | Bonn

Registrierungspflicht

Die National Agency for Food and Drug Administration and Control (NAFDAC) ist für die Regulierung von Nahrungs- und Arzneimitteln, Medizinprodukten, Kosmetik und Chemikalien zuständig.

Die Einfuhr und der Vertrieb dieser Erzeugnisse in Nigeria kann nur mit einer vorherigen Registrierung bei NAFDAC erfolgen. Der Antrag ist vom Produzenten zu stellen. Ausländische Firmen müssen durch einen autorisierten nigerianischen Vertreter repräsentiert sein, der im Bedarfsfall einen Rückruf des Produkts erwirken kann. 

Je nach Warenkreis sind NAFDAC unterschiedliche Dokumente für einen ordnungsgemäßen Registrierungsantrag vorzulegen. Die Registrierung gilt in der Regel für fünf Jahre. 

Weitere Anforderungen an Produkte

Grundsätzlich werden für Nahrungs- und Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetik und Pestizide Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen (Certificate of free Sale) und Analysenzertifikate benötigt. Lebensmittel müssen frei von Pestiziden und radioaktiven Schadstoffen sein. Wegen des Verbots von Bleichmitteln darf Kosmetik keine Quecksilberverbindungen und keine Kortikosteroide enthalten. Die Inhaltsstoffe Lanolin und Borsäure sind in Babypflegeprodukten nicht erlaubt.

Für die Zulassung von Arzneimitteln in Nigeria ist ein Certificate of a Pharmaceutical Product (CPP) vorzulegen: eine von einer nationalen Gesundheitsbehörde ausgestellte Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels im Herkunftsland. Die Einhaltung von Qualitätsstandards ist mit einem GMP-Zertifikat (Certificate of Good Manufacturing Practice) für die gute Herstellungspraxis nachzuweisen.

In-vitro-Diagnostik erfordert eine Registrierung beim Medical Laboratory Science Council of Nigeria (MLSCN), der an der Eingangszollstelle ein Produktzertifikat für die gelisteten Produkte ausstellt. Weitere Informationen stehen beim Medical Laboratory Science Council zur Verfügung.  

Einfuhrgenehmigung

Der Importeur muss - zusätzlich zur verpflichtenden Registrierung - vor jeder konkreten Lieferung von Lebens- und Arzneimitteln, Medizinprodukten, Kosmetik und Chemikalien eine Einfuhrgenehmigung bei NAFDAC einholen.

Chemikalien, ozonschädigende Substanzen sowie Produkte, die ozonschädigende Substanzen enthalten, erfordern eine Einfuhrgenehmigung des Umweltministeriums. Hersteller von Erzeugnissen, die Gefahrstoffe enthalten, sind verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter (Material Safety Data Sheets - MSDS) für den Umgang mit diesen Stoffen zu erstellen. Supermarktbetreiber können unter dem "Global Listing of Supermarket Items Scheme" ein vereinfachtes Verfahren für die Einfuhr von Lebensmitteln und Kosmetik nutzen.

Vorschriften und Richtlinien für die komplexen Registrierungs- und Genehmigungsverfahren einzelner Produktgruppen sind auf der Webseite von NAFDAC abrufbar.

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