Zollbericht Algerien Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrbeschränkungen
Zu den algerischen Einfuhrbeschränkungen zählen unter anderem Einfuhrgenehmigungen, aber auch Zahlungsbedingungen und die Domizilierung.
13.09.2022
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Bescheinigung über Nichtverfügbarkeit
Für den Import von Waren, die für den Weiterverkauf in unverändertem Zustand bestimmt sind, ist seit April 2022 ein neues Dokument erforderlich. Algerische Importeure müssen nachweisen, dass die zu importierenden Produkte nicht auf dem nationalen Markt verfügbar sind. Auf der Plattform "La Cartographie Nationale du Produit Algerien" können Importeure die Verfügbarkeit der Produkte auf dem algerischen Markt überprüfen. Um die Bescheinigung zu erhalten, müssen sie sich bei der Nationalen Agentur für Außenhandelsförderung (ALGEX) registrieren. Danach können sie die Bescheinigung bei ALGEX beantragen. Laut einer Mitteilung der algerischen Vereinigung der Banken und Finanzinstitute (ABEF) vom 24. April 2022 ist diese Bescheinigung für die Domizilierung bei den algerischen Geschäftsbanken und somit für den Import notwendig. ABEF hat in einer Mitteilung vom 29. Mai 2022 bestimmte Medikamente, Medizinprodukte sowie landwirtschaftliche Waren ausgenommen. Für diese Produkte muss keine Bescheinigung von ALGEX vorgelegt werden.
Zahlungsbedingungen
Für Exporte nach Algerien können grundsätzlich das Dokumenteninkasso (remise documentaire) oder das Dokumentenakkreditiv (crédit documentaire) genutzt werden. Das heißt, der Importeuer (Inkasso) oder die Bank (Akkreditiv) zahlt an den Exporteur gegen Aushändigung bestimmter Dokumente. Erst mit dem Artikel 81 Finanzgesetz 2014 wurde das Dokumenteninkasso als Zahlungsbedingung für Einfuhrwaren zugelassen. Damit wurde gleichzeitig die Akkreditivpflicht für Importe von Waren, die zum direkten Weiterverkauf bestimmt sind, aufgehoben. Das Dokumentenakkreditiv war bis 2014 als einzige Zahlungsmodalität für Einfuhren ab einem Wert von 100.000 DA vorgeschrieben, mit einer Ausnahme für produzierende algerische Unternehmen.
Das Akkreditiv ist ein Zahlungsinstrument im Außenhandel. Hier verpflichtet sich eine Bank, den Rechnungsbetrag zu begleichen, wenn die im Akkreditiv vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Grundsätzlich bieten Akkreditive eine zusätzliche Sicherheit gegen Zahlungsausfall. Sie bringen jedoch auch einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und höhere Kosten mit sich.
Domizilierung bei algerischen Banken
Die algerische Regierung versucht, Importe und somit auch den Devisenabfluss zu reduzieren. Hierfür werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Eine davon ist die so genannte Domizilierung. Das bedeutet, dass alle Einfuhren, deren FOB-Wert 100.000 DA übersteigt, grundsätzlich über eine zugelassene algerische Bank abgewickelt werden müssen. Dies ergibt sich aus Artikel 33 der Regelung Nummer 07- 01 der algerischen Zentralbank vom 3. Februar 2007. Der Kunde muss ein Devisenkonto führen und den gewünschten Betrag in der Fremdwährung beantragen. Die Bank prüft den Antrag in Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung und dem Finanzamt. Wird der Antrag bewilligt, dann kann das Dokumentenakkreditiv oder das Dokumenteninkasso eröffnet werden.
Laut Anweisung 02/2022 der algerischen Zentralbank vom 28. Juli 2022 müssen die Banken das Verfahren der Domizilierung wieder nach den Vorgaben der Verordnung Nr. 11-08 vom 28. November 2011 durchführen. Die Instruktion Nr. 5/2017 wurde außer Kraft gesetzt.
Einfuhrgenehmigungen
Waren, für die besondere Formalitäten bei der Einfuhr und bei der Ausfuhr gelten, werden auf der Seite der algerischen Zollverwaltung unter „Liste des marchandises soumises à des FAP“ (formalités administratives particulières) genannt. Dazu gehören:
- lebende Tiere und Produkte mit tierischem Ursprung
- Veterinärmedizin
- psychotrope Substanzen und Betäubungsmittel
- medizinisches Material und medizinische Geräte
- Süßstoffe
- potenziell toxische Produkte und Konsumgüter die ein besonderes Risiko darstellen.
Einfuhrgenehmigungen sind somit unter anderem für landwirtschaftliche, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Messinstrumente, Telekommunikationsausrüstungen, Waffen, Munition sowie militärische Ausrüstungsgegenstände bei den jeweils zuständigen Ministerien einzuholen. Toxische Produkte oder Waren, die ein besonderes Risiko darstellen können, bedürfen auch einer Einfuhrgenehmigung. Hierzu gehören bestimmte Schulartikel, Spielzeug, Geschirr, Pestizide für den häuslichen Gebrauch, Polituren, Produkte mit ätzender Wirkung sowie Reinigungsmittel.
Für Pharmazeutika, Pestizide und Edelmetalle müssen Registrierungsvorschriften beachtet werden. Die Einfuhr von Medien wird von den Ministerien für Kultur und Kommunikation streng kontrolliert.
Für die Einfuhr von Tabakprodukten ist eine Genehmigung des algerischen Finanzministeriums einzuholen. Die Vorrausetzungen sind im Exekutivdekret Nummer 19-122 vom 9. April 2019 beschrieben.
Konformitätskontrolle
Das algerische Normeninstitut (Institut Algerién de Normalisation - IANOR) ist für den Ausbau eines nationalen Systems von Normen und Standards zuständig. Es orientiert sich an den internationalen ISO- bzw. europäischen CEN-Normen.
An den algerischen Eingangszollstellen werden die Importprodukte auf Einhaltung der algerischen Qualitätsstandards und technischen Normen geprüft. Der Einführer veranlasst die Prüfung mit Abgabe einer "déclaration d'importation du produit - DIP". Nach erfolgreicher Kontrolle der Dokumente, Sichtung und Probenahme der Ware erstellt die Aufsichtsbehörde ein Konformitätsprotokoll (procès-verbal de contrôle de la conformité du produit - PVCP) und eine für das Inverkehrbringen des Produkts erforderliche Marktzulassung (autorisation d'admission du produit - AAP). Liegt für die Einfuhrware bereits ein Konformitätszertifikat (Certificat de contrôle de qualité de la marchandise) einer akkreditierten Prüfanstalt des Exportlands vor, so kann nach Prüfung der Unterlagen direkt die Marktzulassung bescheinigt werden.