Zollbericht Algerien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
Einfuhrbestimmungen für einzelne Produktgruppen
Für den Vertreib von Nahrungsmitteln und chemischen Erzeugnissen in Algerien sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Dazu gehören etwa Halal-Zertifikate oder Lizenzen.
16.01.2025
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Tiere und Tierprodukte
Für die Einfuhr von lebenden Tieren und Waren tierischen Ursprungs ist eine Genehmigung des algerischen Landwirtschaftsministeriums (dérogation sanitaire d’importation) erforderlich. Die Waren dürfen nur über bestimmte Zolleingangsstellen eingeführt werden. Dort werden sie Veterinärkontrollen unterzogen.
Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
Die Einfuhr einer Vielzahl von lebenden Pflanzen (speziell Kartoffeln), Setzlingen und Saatgut bedarf einer technischen Genehmigung des algerischen Landwirtschaftsministeriums. Für die genannten Waren sowie für Pflanzenteile muss zudem ein Pflanzengesundheitszeugnis und ein Analysezertifikat von autorisierten Stellen im Ursprungsland beigefügt werden. Auch diese Erzeugnisse können nur über bestimmte Zolleingangsstellen eingeführt werden, an denen sie einer phytosanitären Inspektion unterliegen.
Nahrungsmittel
Bei der Einfuhr von Waren für den menschlichen Konsum wie Nahrungsmittel, Arzneimittel und Kosmetika sind generell Analysezertifikate oder Gesundheitsbescheinigungen vorzulegen, aus denen die Unbedenklichkeit des Verzehrs, der Einnahme oder der Anwendung des Produkts hervorgeht. Mit dem Finanzgesetz für 2025 wurden die Einfuhrabgaben für einige Nahrungsmittel, unter anderem für Fleisch, gesenkt.
Halal-Zertifizierung
Die Vorschriften für Halal-Lebensmittel sind im algerischen Amtsblatt Nr. 15 vom 19. März 2014 zu finden. Sie sollen die Einhaltung der islamischen Reinheits- und Speisegebote während des gesamten Produktionsprozesses und Vertriebs gewährleisten. Halal-Lebensmittel dürfen beispielsweise keine Bestandteile von Schweinen, keinen Alkohol, kein Tierblut und keine giftigen, gefährlichen oder berauschenden Stoffe enthalten.
Folgende Produkte benötigen ein Halal-Zertifikat bei der Einfuhr in Algerien:
- Fleisch und fleischhaltige Waren
- Tierische Öle und Fette
- Milch und Milchprodukte
- Süßwaren einschließlich Schokolade
- Kuchen und Kekse
- Lebensmittelzusatzstoffe tierischen Ursprungs und/oder mit Bestandteilen, die aufgrund ihrer Herstellung möglicherweise nicht "halal" sind.
Zu beachten ist, dass ab dem 1. Januar 2025 nur noch Halal-Zertifikate der Großen Moschee von Paris (GMDP) anerkannt werden. Das Institut soll nicht nur Importe aus Frankreich sondern aus ganz Europa und langfristig aus der ganzen Welt zertifizieren.
Weitere Informationen zum Thema „Halal“ sind in unserem aufgezeichneten Webinar „Halal und koscher im internationalen Handel“ zu finden.
Chemische Erzeugnisse und Pestizide
Um eine Einfuhrgenehmigung für Chemikalien vom Energie- und Minenministerium zu erhalten, muss der Importeur zunächst eine Lizenz beantragen und ein Sicherheitsdatenblatt vorlegen. Vor der Einfuhr von Materialien, Pflanzen und Pflanzenschutzmitteln für die landwirtschaftliche Nutzung muss der Importeur eine Genehmigung beantragen. Die Gebühr für diese Genehmigung legt das Finanzgesetz für 2025 auf 10.000 DA fest.
Für die Einfuhr von Pestiziden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Analysezertifikat
- Registrierung der Pestizide beim algerischen Landwirtschaftsministerium
- Einfuhrgenehmigung (vom Importeur zu beantragen).
Für Pestizide gelten besonders strenge Vorschriften zur Etikettierung.
Kosmetika
Für die Einfuhr von Kosmetik und Körperpflegeprodukten ist eine Genehmigung (autorisation technique) des algerischen Handelsministeriums sowie eine Freiverkäuflichkeitsbescheinigung aus dem Herkunftsland vorzulegen.
Pharmazeutische Erzeugnisse
Die Einfuhr von Arzneimitteln und Medizinprodukten bedarf einer Genehmigung des Gesundheitsministeriums. Voraussetzung ist, dass der Importeur seine Produkte dort vorab registrieren lässt, um eine Marktzulassung zu erhalten. Dazu sind unter anderem ein Analysezertifikat, eine Freiverkäuflichkeitsbescheinigung und ein Nachweis über die Anwendung von Standards der guten Herstellerpraxis (Good Manufacturing/Laboratory Practice) vorzulegen. Außerdem müssen importierende Unternehmen im Voraus und fristgerecht ein Importprogramm für das folgende Jahr beim zuständigen Ministerium vorlegen. Die Registrierungsgebühr für importierte essenzielle pharmazeutische Produkte wurde mit dem Finanzgesetz für 2025 auf 600.000 DA erhöht. Für lokal hergestellte essenzielle Pharmaprodukte beträgt die Gebühr 100.000 DA. Die Gebühr für die Registrierung nicht essenzieller pharmazeutischer Produkte beträgt bei lokal hergestellten Waren 150.000 DA. Bei importierten Waren liegt sie bei 2 bis 20 Millionen DA.
Importeure von narkotischen Substanzen benötigen eine spezielle Einfuhrerlaubnis des Gesundheitsministeriums, die eine Verwendung dieser Produkte ausschließlich zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken vorschreibt.
Zum Schutz der lokalen Produktion gilt für viele humanmedizinische Arzneimittel und Medizinprodukte, die auch in Algerien hergestellt werden, ein Einfuhrverbot. Die entsprechende gesetzliche Grundlage inklusive der Warenliste wurde im algerischen Amtsblatt Nr. 62 vom 25. November 2015 veröffentlicht.
Importeure von Tierarzneimitteln benötigen eine Handelslizenz des Landwirtschaftsministeriums.