Zollmeldung Algerien Einfuhrverbote und Beschränkungen
Zusätzliches Dokument für Importe notwendig
Einfuhr von Waren für den Weiterverkauf in unverändertem Zustand: Importeure müssen prüfen, ob die Produkte auf dem algerischen Markt bereits verfügbar sind.
30.05.2022
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Für den Import von Waren, die für den Weiterverkauf in unverändertem Zustand bestimmt sind, ist ein neues Dokument erforderlich. Algerische Importeure müssen nachweisen, dass die zu importierenden Produkte nicht auf dem nationalen Markt verfügbar sind. Auf der Plattform "La Cartographie Nationale du Produit Algerien" können Importeure die Verfügbarkeit der Produkte auf dem algerischen Markt überprüfen. Um die Bescheinigung zu erhalten, müssen sie sich bei der Nationalen Agentur für Außenhandelsförderung (ALGEX) registrieren. Danach können sie die Bescheinigung bei ALGEX beantragen.
Laut einer Mitteilung der algerischen Vereinigung der Banken und Finanzinstitute (ABEF) vom 24. April 2022 ist diese Bescheinigung für die Domizilierung bei den algerischen Geschäftsbanken und somit für den Import notwendig.
Update: ABEF hat in einer Mitteilung vom 29. Mai 2022 bestimmte Medikamente, Medizinprodukte sowie landwirtschaftliche Waren ausgenommen. Für diese Produkte muss keine Bescheinigung von ALGEX vorgelegt werden.