Zollbericht Angola Einfuhrabgaben
Angola ändert Einfuhrabgaben mit dem Haushaltsgesetz für 2022
Die Änderungen bei Mehrwertsteuer und Einfuhrzöllen gelten seit 1. Januar 2022. Zugleich werden die Wertgrenzen für eine vereinfachte Zollabfertigung erneut erhöht.
09.02.2022
Von Andrea Mack | Bonn
Das Gesetz Nr. 32/21 über den allgemeinen Staatshaushalt 2022 beinhaltet unter anderem folgende steuerliche Maßnahmen:
- eine Mehrwertsteuerbefreiung für Güter, die zur Hilfe bei Naturkatastrophen und Pandemien geliefert werden oder für gemeinnützige Zwecke bestimmt sind,
- der Mehrwertsteuersatz für bestimmte Lebensmittel (Produkte des Grundnahrungsmittelkorbs) und landwirtschaftliche Betriebsmittel wird von 14 auf 7 Prozent gesenkt,
- ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent auf ausgewählte landwirtschaftliche Betriebsmittel wird beibehalten,
- Importzölle für verschiedene Agrarerzeugnisse und Industrieprodukte werden teils erheblich erhöht.
Die Zoll- und Mehrwertsteueränderungen sind befristet, sie gelten zunächst für das Haushaltsjahr 2022.
Wertgrenze für abgabenfreie Einfuhr wird erhöht
Zugleich wird die Wertfreigrenze für eine abgabenfreie Einfuhr von nicht gewerblichen Kleinsendungen und Reisegepäck von 880.000 auf 1 Mio. Kwanzas angehoben. Warensendungen mit einem Wert von mehr als 1 Mio. bis 2 Mio. Kwanzas unterliegen einer vereinfachten Zollabfertigung mit einem pauschalen Zollsatz von 16 Prozent. Auf Warenlieferungen mit einem Gesamtwert von mehr als 2 Mio. Kwanzas wird das allgemeine Abfertigungsverfahren angewendet, bei dem die Einfuhrabgaben anhand des Zolltarifs berechnet werden.
Quelle: Gesetz Nr. 32/21 über den Allgemeinen Staatshaushalt 2022 (Orçamento Geral do Estado 2022), veröffentlicht am 30. Dezember 2021 im angolanischen Amtsblatt