Zollbericht Algerien Einfuhrabgaben
Einfuhrabgaben
Bei der Einfuhr in Algerien können neben dem Zoll zahlreiche andere Steuern anfallen.
16.01.2025
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Zolltarif
Der algerische Zolltarif basiert auf dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren. Die ersten sechs Stellen einer Warennummer sind weltweit identisch. Die algerische Zollverwaltung hat auf ihrer Webseite einen Zolltarif eingestellt, der für die einzelnen Zolltarifpositionen neben dem Zollsatz auch die zu zahlenden Nebenabgaben und besonderen Vorschriften bzw. Einfuhrbeschränkungen enthält. Der Zollwert wird berechnet auf Grundlage des CIF-Werts der Ware (cost, insurance, freight).
Für Waren mit Ursprung in der EU können grundsätzlich bei Vorlage entsprechender Nachweise (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED) begünstigte Zölle oder Zollfreiheit aufgrund der Regelungen des Europa-Mittelmeerabkommens zwischen der EU und Algerien geltend gemacht werden.
Zollabfertigungsgebühr
Die Zollabfertigungsgebühren betragen 1.500 algerische Dinar (DA) je Internet- Zollanmeldung für bis zu fünf Artikel. Bei mehr als fünf Artikeln beträgt die Abfertigungsgebühr 3.000 DA.
Einfuhrumsatzsteuer
Neben dem Zoll fällt bei der Einfuhr grundsätzlich auch die Einfuhrumsatzsteuer an. Der Regelsatz der algerischen Umsatzsteuer liegt bei 19 Prozent. Zudem gibt es einen ermäßigten Steuersatz in Höhe von 9 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz gilt unter anderem für einige Arten lebender Tiere, bestimmte Nahrungsmittel, bestimmte Gase, einige Papiersorten, Bücher, bestimmte Eisen-oder Stahlprodukte, Kolbenverbrennungsmotoren und Melkmaschinen. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll und sonstiger Einfuhrabgaben außer der Mehrwertsteuer selbst. Einige Produkte wie Mehl, Fleisch und ausgewählte pharmazeutische Produkte sind von der Umsatzsteuer befreit.
Solidaritätsbeitrag
Mit dem Artikel 113 des Finanzgesetzes für 2022 wurde für importierte Waren, die für den Weiterverkauf in unverändertem Zustand bestimmt sind, eine zusätzliche Abgabe (précompte) in Höhe von zwei Prozent eingeführt. Zum 1. Januar 2025 wurde die Steuer auf drei Prozent erhöht.
PRCT-Steuer
PRCT ("produit à régime de commerce transitoire") ist eine Vorsteuer in Höhe von zwei Prozent. Sie wird nur auf Importwaren erhoben, die für den Weiterverkauf in unverändertem Zustand bestimmt sind.
Vorübergehender Schutzzoll (DAPS)
Im Januar 2018 wurde die Einfuhr von 851 Waren vorübergehend ausgesetzt. 2019 trat eine Verordnung in Kraft, die an Stelle der Aussetzung die Erhebung von Schutzzöllen vorsah. Für eine Reihe von Waren (derzeit 2608 Produkte) fällt daher eine zusätzliche vorübergehende Steuer (droit additionnel provisoire de sauvegarde -DAPS) an. Diese Maßnahme wurde zunächst bis Ende 2022 verlängert.
Im Januar 2023 hat Algerien die vorübergehenden Schutzzölle für Ursprungswaren der Länder, mit denen ein Präferenzzollabkommen besteht, jedoch abgeschafft. Die Befreiung gilt demnach für die EU, für Tunesien, die Länder der Arabischen Liga und die Länder der Afrikanischen Freihandelszone (AfCFTA).
Außerdem sind laut Artikel 57 des algerischen Finanzgesetzes für das Jahr 2023 folgende Importe vom Schutzzoll befreit:
- Gespendete Waren, für die eine Zoll- und Steuerbefreiung gilt
- Importe von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen sowie von deren Vertretern, unter Einhaltung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit
- Importe durch in Algerien akkreditierte Organisationen
- Importe von Waren durch in Algerien niedergelassene Unternehmen. Voraussetzung ist, dass diese Waren für Projekte im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, Solidarität und Entwicklung zugunsten eines Drittlandes bestimmt sind und von der algerischen Agentur für internationale Zusammenarbeit für Solidarität und Entwicklung (l’Agence algérienne de coopération internationale pour la solidarité et le développement) durchgeführt werden.
- Importe im Rahmen des Tauschhandels an den Grenzen.
Verbrauchsteuern
Die Verbrauchsteuer (taxe intérieure de consommation - TIC) wird in Algerien auf Wareneinfuhren oder auf lokal hergestellte Waren als Wertsteuersatz oder als spezifischer Steuersatz erhoben. Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr ist bei Wertsteuersätzen der Zollwert zuzüglich Zoll und sonstiger Einfuhrabgaben außer der Verbrauchsteuer selbst.
Steuergegenstand | Abgabensatz |
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Bier (unter 5 Prozent Alkohol) | 4.368 DA/hl |
Bier (über 5 Prozent Alkohol) | 5.560 DA/hl |
Zigaretten, dunklen Tabak enthaltend (de tabacs bruns) | 1.640 DA/kg + 15% |
Zigaretten, hellen Tabak enthaltend (de tabacs blonds) | 2.250 DA/kg + 15% |
Zigarren | 2.600 DA/kg + 15% |
Rauchtabak | 682 DA/kg + 10% |
Kau- und Schnupftabak | 781 DA/kg + 10% |
Streichhölzer und Briketts | 20% |
Neben der spezifischen Verbrauchsteuer existiert auch eine wertmäßige Verbrauchsteuer. Hiervon sind zum Beispiel folgende Waren betroffen: verschiedene Zuckerwaren (HS 1704), Kaffee und verschiedene Kaffeeprodukte, Pfeffer (0904.11), Pflaumen (HS 0813.20.00), Alarmgeräte und Feuermelder (HS 8531.10).
Weitere Steuern und Abgaben
Neben der Verbrauchsteuer werden in Algerien auch weitere verbrauchsteuerähnliche Abgaben auf bestimmte Warengruppen erhoben. Diese im Folgenden aufgeführten Steuern fallen sowohl bei der Herstellung im Inland als auch bei der Einfuhr an:
Bezeichnung der Steuer | Warenkreis und Abgabensatz |
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Verbrauchsteuer auf Fleisch (taxe sanitaire sur les viandes) | Auf Fleisch wird ein Steuersatz in Höhe von 10 DA/kg erhoben. Steuerpflichtiger ist der Importeur. Betroffen sind bestimmte Waren der HS-Positionen 0201 (Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt), 0204 (Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren), 0205 (Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren), 0210 (Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern) und 1602 (Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht). |
Zusatzsteuer auf Tabakwaren (taxe additionnelle sur les produits tabagiques) | Ergänzungsabgabe in Höhe von 50 DA je Packung, Beutel oder Dose. |
Steuer auf Erdölerzeugnisse (taxe sur les produits pétroliers) | Waren aus den HS-Positionen 2710 und 2711. Die Steuer beträgt zwischen 1 DA/hl für Methan und 1.700 DA/hl für Motorenbenzin. |
Steuer auf Plastikbeutel (taxe sur les sacs en plastique) | Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polymeren des Ethylens sowie aus anderen Kunststoffen mit 200 DA/kg. |
Steuer auf neue Reifen (taxe sur les pneus neufs) | 450 DA/Luftreifen für Leichtfahrzeuge und 750 DA/Luftreifen für Schwerfahrzeuge |
Energieeffizienz-Steuer (taxe d'efficacité energétique) | Die Steuer hängt von der Energieeffizienzklasse ab. Es gelten folgende Sätze für Importwaren (Klasse A: 5%, B: 20%, C:30%, D-G: 40%). Betroffen sind vor allem Haushaltsgeräte, z.B. Klimageräte, Kühlschränke, Wassererhitzer. |
Energieverbrauchssteuer (taxe de consommation energétique) | Neben der Energieeffizienz-Steuer fällt beim Import elektrischer Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Wassererhitzer u.a.) auch eine Energieverbrauchssteuer in Höhe von 30% an. |
Mit dem Finanzgesetz 2012 wurde eine zusätzliche Verkehrsteuer auf Alkohol (taxe additionnelle sur le droit de circulation sur les alcools et les vins) von fünf Prozent auf die zu zahlende Verkehrssteuer auf Alkohol eingeführt.
Zollbefreiung für Waren im Rahmen von Investitionsprojekten
Für Waren, die unmittelbar in Investitionsprojekte einfließen, kann eine Zollbefreiung gewährt werden. Eine Befreiung von der algerischen Umsatzsteuer ist ebenfalls für importierte oder vor Ort erworbene Waren und Dienstleistungen möglich, wenn diese unmittelbar mit der Investition in Verbindung stehen. Die Befreiung ist bei der algerischen Agentur für Investitionsförderung zu stellen. Nähere Informationen sind im Investitionsgesetz Nr. 22-18 vom 24. Juli 2022 erhältlich.