Wirtschaftsumfeld | Bangladesch | Einfuhrbeschränkungen
Mehr Planungssicherheit bei Einfuhren
Bangladesch ist darum bemüht, einige Einfuhrverfahren weiter zu vereinfachen. Dennoch gelten weiterhin Beschränkungen für bestimmte Importe.
18.08.2022
Von Jürgen Huster | Bonn
Um die Handelsströme zu stabilisieren und den Marktakteuren Planungssicherheit zu geben, haben längerfristige, in der Regel drei bis vier Jahre gültige Einfuhrvorschriften (Import Policy Order; IPO) die zuvor auf Jahresbasis formulierte Importpolitik ersetzt. Die Waren (-gruppen), die einem Importverbot beziehungsweise gesonderten Beschränkungen unterliegen, sind nun in einer einheitlichen, "konsolidierten" Liste zusammengeführt. Aktuell gilt die IPO 2021-2024.
Importverbote und -beschränkungen bestehen zum Schutz lokaler Industriezweige, der Umwelt, der Gesundheit der Bevölkerung und zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit. So sind bestimmte Waren vor dem Export einem Konformitätsbewertungsverfahren in einem akkreditierten Labor zu unterziehen. Hierzu zählen unter anderem elektrotechnische und elektronische Waren, Kosmetika, Sanitärprodukte sowie Papiererzeugnisse.
Ein wichtiger Aspekt der Tarifstruktur ist die Verwendung von Importabgaben, welche über die Einfuhrzölle hinaus eine schützende Wirkung entfalten (auch als Para-Tarif bekannt). Dazu zählen unter anderem Regulierungs- und Zusatzabgaben, die Importe entsprechend verteuern. Die Mehrwertsteuer gilt generell als "handelsneutral", über eine Steuerbefreiung für spezifische, heimische Produkte hat sich aber wiederum ein Schutzsystem für lokale Produzenten etabliert.
Im Rahmen des Asien-Pazifik Handelsabkommens (APTA) sowie der südasiatischen Freihandelszone gewährt Bangladesch bestimmten Ursprungswaren aus den jeweiligen Mitgliedstaaten Zollbegünstigungen bis hin zur -freiheit. Allerdings gelten die zahlreichen Nebenabgaben auch für diese Importe.