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Wirtschaftsumfeld | Belarus | Gegensanktionen, Gesellschaftsrecht

Belarus droht Unternehmen mit Fremdverwaltung

Die Regierung erhält die Möglichkeit, einheimische Firmen, an denen Ausländer beteiligt sind, unter zeitweise externe Verwaltung zu stellen.

Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin

Die belarussische Regierung schafft mit dem Gesetz Nr. 239-3 „Über Fragen der Überführung unter vorübergehende externe Verwaltung“ vom 3. Januar 2023 die rechtliche Grundlage zur Fremdverwaltung von Unternehmen. Im Fokus stehen juristische Personen belarussischen Rechts, an denen Ausländer als Gesellschafter oder Aktionäre beteiligt sind. Diese Unternehmen können auf Beschluss der zuständigen Behörden unter Zwangsverwaltung gestellt werden, wenn:

  • das geschäftsführende Organ seinen Pflichten zur Leitung des Unternehmens nicht nachkommt;
  • die Geschäftsführung des Unternehmens unternehmensschädigende Maßnahmen ergreift, die zur Einstellung der Tätigkeit, zur Liquidation oder zum Konkurs des Unternehmens führen können.

Als externer Verwalter kann ein Treuhänder eingesetzt werden, der auf Beschluss der Behörden für bis zu 18 Monate die Geschäftsführung des Unternehmens übernimmt. Nach Einsetzung des Treuhänders verliert die Geschäftsführung ihre Rechte und Befugnisse und kann die Tätigkeit ihres Unternehmens zeitweise nicht mehr beeinflussen.

Die Regelung ist am 17. Januar 2023 in Kraft getreten und gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2025.

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