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Zollmeldung | Belarus | Gegensanktionen, Parallelimporte

Belarus erlaubt Parallelimporte

Die belarusische Regierung legalisiert bis Ende 2024 die Einfuhr kritischer Güter, darunter von Objekten geistigen Eigentums, ohne die Zustimmung der Rechteinhaber.

Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin

Mit dem Gesetz Nr. 241-3 "Über die Beschränkung ausschließlicher Rechte an Objekten des geistigen Eigentums" vom 6. Januar 2023 legalisiert die Regierung von Belarus den Parallelimport von Gütern, die eine wesentliche Bedeutung für den Binnenmarkt haben. Dabei handelt es sich um Warengruppen, die auf einer Sonderliste der für den Binnenmarkt relevanten Güter stehen. Diese Liste wird noch von den zuständigen Behörden festgelegt.

Das gleiche Gesetz erlaubt auch Parallelimporte von Objekten geistigen Eigentums ohne Zustimmung des Rechtsinhabers. Betroffen sind Computerprogramme, audio-visuelle Kreationen und musikalische Kompositionen von Rechteinhabern aus Staaten, die Sanktionen gegen Belarus verhängen (sogenannte „unfreundliche Staaten“). Die Grauimporte von Objekten geistigen Eigentums sind jedoch nur dann erlaubt, wenn sie zuvor rechtmäßig in einem Drittland in Verkehr gebracht wurden.

Das Gesetz ist seit 17. Januar 2023 in Kraft und gilt vorerst bis 31. Dezember 2024.

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