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Wirtschaftsumfeld | Russland, Belarus | Sanktionen, Visapolitik der EU

EU beschränkt Visavergabe an russische Großunternehmer

Die Europäische Union hat eine restriktive Visapolitik gegen russische und belarussische Diplomaten, Abgeordnete und Geschäftsleute beschlossen.

Von Edda Wolf | Bonn

Seit Beginn des Ukraine-Kriegs schränkt die EU-Kommision den Zugang zu Visa für die Europäische Union für russische Diplomaten, Duma-Abgeordnete und Geschäftsleute ein. Vorher hatten diese Personengruppen privilegierte Einreisemöglichkeiten.

Für wohlhabende und mit der russischen Regierung in Verbindung stehende russische Staatsbürger wird ferner die Möglichkeit eingeschränkt, sich einen „goldenen Pass“ und damit eine EU-Staatsbürgerschaft zu verschaffen, die den Zugang zu europäischen Finanzsystemen ermöglicht. Dies betrifft vor allem die auf Sanktionslisten verzeichneten russischen Großunternehmer (Oligarchen).

Pass gegen Geld ist passé

Die EU-Kommission drängt die Mitgliedstaaten zum Handeln gegen „goldene Visa“ und „goldene Pässe“. Dabei handelt es sich um den Verkauf von EU-Aufenthaltserlaubnissen und EU-Staatsbürgerschaften an Nicht-EU-Bürger. In einer am 28. März 2022 veröffentlichten Empfehlung fordert die Kommission die Unionsstaaten dazu auf, alle bestehenden Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren umgehend aufzuheben und für die Durchführung strenger Kontrollen zu sorgen.

Die Empfehlung der EU-Kommission ist Teil des umfassenderen strategischen Ansatzes der Kommission, entschlossene Maßnahmen in Bezug auf diese Regelungen zu ergreifen. Damit sollen die mit dem Verkauf von "goldenen Pässen" an Investoren verbundenen Risiken eingedämmt werden.

EU-Kommission drängt auf Entzug "goldener Visa" und "goldener Pässe"

In ihrer Empfehlung ruft die EU-Kommission dazu auf, dass

  • alle Mitgliedstaaten, die noch immer Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren anwenden, diese sofort abschaffen. Solche Regelungen seien nicht mit dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit und der in den EU-Verträgen verankerten Definition der Unionsbürgerschaft vereinbar. Am 20. Oktober 2020 leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen zwei Mitgliedstaaten (Malta, Zypern) wegen ihrer Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren ein. Darüber hinaus forderte sie einen weiteren Mitgliedstaat auf, mit der Abschaffung seiner Regelungen fortzufahren. Zwei Mitgliedstaaten haben ihre Regelungen inzwischen abgeschafft oder sind dabei, dies zu tun (Bulgarien, Lettland);
  • die betroffenen Mitgliedstaaten prüfen, ob russischen und belarussischen Staatsangehörigen, gegen die Sanktionen verhängt wurden oder die den Krieg in der Ukraine maßgeblich unterstützen, die zuvor gewährte Staatsangehörigkeit entzogen werden sollte. Im Zuge dieser Prüfung müssen die betroffenen Mitgliedstaaten die Grundsätze, die vom Gerichtshof der Europäischen Union in Bezug auf den Verlust der Unionsbürgerschaft aufgestellt wurden, berücksichtigen.

Striktere Aufenthaltsregelungen für Investoren

Aufenthaltsregelungen für Investoren bergen für die Mitgliedstaaten sowie für die gesamte EU Risiken in Bezug auf Sicherheit, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine habe dies aufs Neue deutlich gemacht.

In ihrer Empfehlung fordert die Kommission die Mitgliedstaaten deshalb auf,

  • vor der Ausstellung von Aufenthaltstiteln für Investoren strenge Kontrollen festzulegen und durchzuführen: Die Mitgliedstaaten sollten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass an Investoren gerichtete Aufenthaltsregelungen Risiken in Bezug auf Sicherheit, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption mit sich bringen. Insbesondere sollten vor der Ausstellung derartiger Aufenthaltstitel Kontrollen in Bezug auf Aufenthaltsbedingungen und Sicherheit festgelegt und vorgenommen werden, und es sollte überprüft werden, ob es sich um einen dauerhaften Wohnsitz handelt;
  • russischen und belarussischen Staatsangehörigen, gegen die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine EU-Sanktionen verhängt wurden, die auf der Grundlage von Aufenthaltsregelungen für Investoren erlangten Aufenthaltstitel nach entsprechender Prüfung unverzüglich zu entziehen bzw. die Verlängerung dieser Aufenthaltstitel zu verweigern. Diese Maßnahme betrifft auch Personen, die den Krieg in der Ukraine oder andere damit zusammenhängende völkerrechtswidrige Aktivitäten der russischen Regierung oder des Lukaschenka-Regimes maßgeblich unterstützen;
  • die Erteilung von Aufenthaltstiteln für russische und belarussische Staatsangehörige auf der Grundlage von Aufenthaltsregelungen für Investoren auszusetzen.

Alle Maßnahmen sind im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den Grundrechten und dem nationalen Recht der EU-Mitgliedstaaten durchzuführen.

Nächste Schritte der EU

Die heutige Empfehlung stellt nur eine Komponente des allgemeinen Vorgehens der Kommission gegen Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren dar. Die Kommission kann bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen ergreifen.

Weitere Informationen 

Empfehlung der Kommission vom 28. März 2022 über Staatsbürgerschaftsregelungen und Aufenthaltsregelungen für Investoren sowie über unmittelbare Schritte im Zusammenhang mit der russischen Invasion der Ukraine 

Bericht der Kommission vom 23. Januar 2019 über Staatsbürgerschaftsregelungen und Aufenthaltsregelungen für Investoren in der Europäischen Union


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