Wirtschaftsumfeld | Belarus | Sanktionen
Sanktionen gegen Belarus im Überblick
Der Westen weitet die Sanktionen gegen Belarus aus. Das Land unterstützt den russischen Angriff auf die Ukraine. Ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen.
23.03.2022
Von Fabian Nemitz | Bonn
Seit den mutmaßlich gefälschten Präsidentschaftswahlen vom August 2020, den danach einsetzenden massiven Repressionen gegen Protestierende und der erzwungenen Landung einer Ryanair-Maschine in Minsk im Mai 2021 haben westliche Staaten mehrere Sanktionspakete gegen Belarus erlassen. Weil die belarussische Regierung den russischen Angriff auf die Ukraine unterstützt, wurden die Strafmaßnahmen zuletzt noch deutlich erweitert.
Handelsbeschränkungen
Die Europäische Union (EU) und zahlreiche westliche Staaten haben verschiedene Maßnahmen eingeführt, die den Handel mit Belarus beschränken. Sektorale Sanktionen hat die EU erstmals am 21. Juni 2021 beschlossen.
Der Beschluss des Rates des EU 2021/1031 vom 24. Juni 2021 umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:
- Ausfuhrverbot von Ausrüstung, Technologie oder Software, die zur Überwachung und Abhörung von Internet und Telefongesprächen dient;
- Ausfuhrverbot von Dual-Use-Gütern und Technologie für militärische Zwecke an bestimmte Personen und Organisationen;
- Handelsbeschränkungen für Mineralölerzeugnisse, Kaliumcarbonat (Pottasche) sowie Güter zur Erzeugung und Verarbeitung von Tabakerzeugnissen.
Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24. Februar 2022 beschloss der EU-Rat weitere Beschränkungen:
Verboten wird außerdem:
Quelle: Europäische Kommission |
Die Regierungen weiterer westlicher Staaten haben sich den sektoralen Sanktionen der EU angeschlossen. Die USA beschlossen am 2. März 2022, die gegen Russland verhängten Exportkontrollmaßnahmen auf Belarus auszuweiten.
Finanzsanktionen
Die vom Rat der EU am 24. Juni 2021 beschlossenen Maßnahmen umfassen eine Reihe von Finanzsanktionen. Der belarussischen Regierung sowie staatlichen Finanzinstituten ist der Zugang zu den Finanzmärkten der EU verboten. Die Europäische Investitionsbank darf keine Projekte im öffentlichen Sektor finanzieren.
Belarusbank, Belinvestbank und Belagroprombank dürfen keine Kredite mehr mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen aufnehmen. Auch Transaktionen mit Wertpapieren mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen sind untersagt.
Am 17. Februar 2022 hat der Rat der EU folgende weitere Banken auf die Sanktionsliste gesetzt:
- Bank Dabrabyt
- Development Bank of the Republic of Belarus
Am 9. März 2022 hat der Rat der EU weitere Sanktionen gegen den Finanzsektor vereinbart, darunter einen Ausschluss der Banken Belagroprombank, Dabrabyt und der Entwicklungsbank der Republik Belarus vom internationalen Zahlungssystem SWIFT. HInzu kommt ein Verbot der Transaktionen mit der Nationalbank von Belarus, eine Begrenzung der Zahlungsflüsse in die EU auf höchstens 100.000 Euro und ein Verbot der Bereitstellung von Euro-Banknoten.
Die Weltbank hat am 2. März 2022 bekannt gegeben, dass sie alle Programme in Russland und Belarus einstellt. Auch die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung beabsichtigt, ihre Tätigkeit in Russland und Belarus zu beenden.
Sanktionen gegen Personen, Unternehmen und Organisationen (Listungen)
In den seit Herbst 2020 verhängten Sanktionspaketen hat die EU gegen eine Vielzahl von Personen, Unternehmen und Organisationen restriktive Maßnahmen verhängt.
1. Sanktionspaket, Amtsblatt der EU vom 2. Oktober 2020: 44 Personen; 2. Sanktionspaket, Amtsblatt der EU vom 6. November 2020: 15 Personen 3. Sanktionspaket, Amtsblatt der EU vom 17. Dezember 2020: 29 Personen und folgende 7 Unternehmen:
4. Sanktionspaket, Amtsblatt der EU vom 21. Juni 2021: 78 Personen und folgende 8 Unternehmen:
5. Sanktionspaket, Amtsblatt der EU vom 2. Dezember 2021: 17 Personen und folgende 11 Unternehmen:
Sanktionen als Reaktion auf die Beteiligung an der militärischen Invasion der Ukraine durch Russland, Amtsblatt der EU vom 2. März 2022: 22 Personen Quelle: Europäische Kommission |
Sanktionen der USA gegen belarussische Unternehmen
Am 3. Juni 2021 setzten die USA Sanktionen gegen folgende neun Unternehmen wieder in Kraft.
- Belarusian Oil Trade House;
- Belneftekhim;
- Belneftekhim USA, Inc.;
- Belshina OAO;
- Grodno Azot OAO;
- Grodno Khimvolokno OAO,
- Lakokraska OAO;
- Naftan OAO;
- Polotsk Steklovolokno OAO.
Laut Angaben der AHK Belarus haben die USA ihre Sanktionsliste gegen Belarus am 21. Juni 2021 um 16 Personen und fünf Behörden und Organisationen erweitert. Am 9. August 2021 wurden per Dekret des US-Präsidenten sektorale Sanktionen gegen Belarus verhängt (darunter gegen Personen und Organisationen in bestimmten Wirtschaftsbereichen wie Verteidigung, Sicherheit, Energie, Kalidünger, Tabakwaren, Bau, Transport). Die Liste umfasst 23 belarussische Bürger und 21 juristische Personen, darunter:
- BELNEFTEGAZ;
- Belaruskali;
- BelKazTrans;
- BelKazTrans Ukraine;
- ABSOLUTBANK;
- Energo-Oil;
- New Oil Company (Novaya Neftyanaya Kompaniya);
- Dana Holdings;
- Department of International Affairs of the Gomel Regional Executive Committee;
- Dana Astra;
- Industrial Unitary Enterprise Oil Bitumen Plant (Neftebitumen Plant);
- Investigate Committee of the Republic of Belarus;
- Bremino Group;
- Belinte-Roba;
- Zomex Investment;
- Inter Tobacco;
- New Oil Company East;
- National Olympic Committee of the Republic of Belarus;
- Interservis (Novopolotsk);
- Grodno Tobacco Factory NEMAN;
- SHOCK Sport Club.
US-Bürger dürfen sich nicht an Transaktionen mit den aufgeführten Organisationen, ihrem Eigentum oder ihren Anteilen am Eigentum beteiligen.
Am 24. Februar 2022 haben die USA Sanktionen gegen 24 belarussische natürliche und juristische Personen eingeführt, darunter zahlreiche Rüstungsunternehmen.
Quelle: U.S. Departement of the Treasury |
Sanktionen des Vereinigten Königreichs
Auf der Sanktionsliste des Vereinigten Königreichs stehen derzeit 108 Personen und zehn Unternehmen.
Sanktionen Kanadas
Einen Überblick über die Sanktionen Kanadas finden Sie hier.
Japan
Das Außenministerium von Japan hat laut Angaben der AHK Belarus die Verhängung persönlicher Sanktionen gegen zwölf belarussische Bürger und zwölf belarussische Organisationen angekündigt. Außerdem wird ein Ausfuhrverbot gegen das Verteidigungsministerium der Republik Belarus eingeführt.
Transportsektor
Der Rat der EU beschloss am 4. Juni 2021, Überflüge des EU-Luftraums und den Zugang zu Flughäfen der EU für belarussische Fluggesellschaften zu verbieten. Hintergrund dieser Entscheidung war die von Behörden erzwungene Landung einer Ryanair-Maschine auf dem Weg von Athen nach Vilnius in Minsk im Mai 2021.