Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Portal 21 Belgien

Außergerichtliche Streitbeilegung

Schiedsverfahren

Bereits bei Abschluss eines Vertrages mit einem belgischen Dienstleister haben deutsche Dienstleistungsempfänger die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel. Zahlreiche international tätige Schiedsgerichtsorganisationen stehen zur verbindlichen, außergerichtlichen Streitentscheidung im Falle von Auseinandersetzungen der Parteien bereit: Beispielhaft benannt seien hier die Internationale Handelskammer (ICC – International Chamber of Commerce), in Deutschland etwa die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und in Belgien unter anderem das belgische Schiedsgerichts- und Mediationszentrum "Cepani" (Centre Belge d'Arbitrage et de Médiation / Belgisch Centrum voor Arbitrage en Mediatie). Die Schiedsgerichtsorganisationen haben auf ihren Internetseiten zudem Musterklauseln, die (nach entsprechender Ausfüllung von Lücken) in Verträge aufgenommen werden können.

Eine Vereinbarung zur Durchführung eines Schiedsverfahrens ist auch nach dem nationalen belgischen Recht möglich. Das belgische Gerichtsgesetzbuch (Artikel 1676 - 1723 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek) sieht Regelungen zum Schiedsverfahren vor. Die Vorschriften können sowohl für belgische als auch für internationale Schiedsverfahren Anwendung finden.

Die belgischen Vorschriften kommen zur Anwendung, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren und sich der Schiedsort in Belgien befindet (Artikel 1676 § 7 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Die Schiedsvereinbarung (convention d’arbitrage / arbitrage-overeenkomst) kann sämtliche oder auch nur ganz spezifische Rechtsstreitigkeiten der Parteien betreffen (Artikel 1681 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Die Schiedsabrede darf u.a.--unter anderen Regelungen zur Zusammensetzung des Schiedsgerichts (Artikel 1684 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek), zu den Umständen, wann ein Schiedsrichter abgelehnt werden darf (Artikel 1687 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek), zu Verfahrensregeln (Artikel 1700 ff.--folgende Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek) und zur Verfahrensdauer (1713 § 2 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek) enthalten. Sind diese Fragen nicht ausdrücklich geregelt, gelten die gesetzlich festgeschriebenen Vorschriften.

Haben die Parteien eine Schiedsvereinbarung geschlossen, erklärt sich das Gericht, das nichtsdestotrotz angerufen wird, auf Antrag einer Partei grundsätzlich als unzuständig (Artikel 1682 § 1 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek).

Das Schiedsgericht kann vorläufige und sichernde Maßnahmen erlassen, nicht aber eine Sicherungspfändung anordnen (§ 1691 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Es kann verlangen, dass die Partei, die von der vorläufigen oder sichernden Maßnahme Gebrauch machen möchte, eine Sicherheit stellt (Artikel 1693 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Diese Partei ist auch für alle Kosten und Schäden verantwortlich, die durch die vorläufigen oder sichernden Maßnahmen entstanden sind, sofern das Schiedsgericht im Nachhinein feststellt, dass die Maßnahmen nicht hätten erlassen werden dürfen (Artikel 1695 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Diese Maßnahmen haben in der Regel bindende Wirkung und werden vom Gericht erster Instanz für vollstreckbar erklärt (Artikel 1696 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Von der Vollstreckbarerklärung kann nur in den in Artikel 1697 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek genannten Fällen abgesehen werden.

Das Schiedsgericht entscheidet per Schiedsspruch. Dieser ergeht schriftlich, ist von den Schiedsrichtern unterzeichnet, begründet und muss einigen inhaltichen Mindestanforderungen entsprechen. Darüber hinaus entscheidet er über die Kosten. Er hat die gleiche Wirkung wie eine Gerichtsentscheidung. Der Schiedsspruch kann auch ein Zwangsgeld anordnen (Artikel 1713 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek).

Die Parteien können nur eingeschränkt gegen einen Schiedsspruch vorgehen (Artikel 1716, 1718 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Das Gericht erster Instanz kann den Schiedsspruch nur in einigen wenigen abschließend aufgezählten Fällen aufheben (Artikel 1716 - 1718 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Wenn es der Auffassung ist, dass die Aufhebung des Schiedsspruchs verhindert werden kann, kann es die Sache an das Schiedsgericht verweisen (Artikel 1717 § 6 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek).

Die Vollstreckung aus dem Schiedsspruch ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie vom Gericht erster Instanz für vollstreckbar erklärt wurde (Artikel 1720 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Die Erklärung der Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs kann es ebenfalls nur in abschließend aufgezählten Fällen ablehnen (Artikel 1721 § 1 und § 2 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Das gilt selbst im Rahmen des Exequaturverfahrens. Da sowohl Deutschland als auch Belgien Vertragsstaaten des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.6.1958 sind, können in Belgien ergangene Schiedssprüche grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden (Artikel 1721 § 3 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek) (und umgekehrt).

Mediation

Zudem kann eine Mediation (médiation / bemiddeling) durchgeführt werden. Hierbei versucht ein neutraler Dritter – Mediator (médiateur / bemiddelaar) –, die Parteien zu einer von ihnen selbst erarbeiteten einvernehmlichen Lösung des Problems zu bringen. Er hat – im Gegensatz zum Schiedsrichter – keine eigene Entscheidungsbefugnis. Im belgischen Gerichtsgesetzbuch ist die Mediation in den Artikeln 1724 - 1737 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek geregelt.

Jeder Vertrag kann eine Klausel enthalten, die die Parteien im Falle von Streitigkeiten zur Durchführung einer Mediation verpflichten. Ist ein Gericht oder Schiedsgericht mit einer Streitsache befasst, die einer Mediationsvereinbarung unterfällt, so setzt es grundsätzlich auf Antrag einer Partei das Verfahren aus. Trotz Vereinbarung der Durchführung einer Mediation können die Parteien vorläufige Maßnahmen und Sicherungsmaßnahmen beantragen (Artikel 1725 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Die während des Mediationsverfahrens erstellten Unterlagen sind vertraulich. Die Geheimhaltungspflicht darf nur mit Zustimmung der Parteien aufgehoben werden. Wer die Geheimhaltungspflicht verletzt, macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig (Artikel 1728 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Die Mediation kann jederzeit beendet werden, ohne dass dies einer Partei zum Nachteil gereicht werden darf (Artikel 1729 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek).

Jede Partei kann jederzeit vorschlagen, ein Mediationsverfahren einzuleiten (médiation volontaire / vrijwillige bemiddeling) - dies unabhängig jeglicher Gerichts- oder Schiedsverfahren (Artikel 1730 § 1 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Die Parteien legen schriftlich in einem von ihnen und dem Mediator unterzeichneten Mediationsprotokoll (protocole de médiation / bemiddelingsprotocol) die Modalitäten für den Verlauf und die Dauer der Mediation fest. Die Kosten und Honorare der Mediation tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern sie nichts Anderes vereinbaren (Artikel 1731 § 1). Die Unterzeichnung des Protokolls setzt die Verjährung für die Dauer der Mediation aus (Artikel 1731 § 3 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Lösen die Parteien infolge der Mediation ihre Streitigkeiten, so schließen sie eine Mediationsvereinbarung (accord de médiation / bemiddelingsakkoord) im Sinne von Artikel 1732 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek. Sie können das zuständige Gericht anrufen, damit dieses die Vereinbarung gerichtlich anerkennt (Artikel 1733 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek).

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann der Richter grundsätzlich auch - entweder auf Antrag der Parteien oder von Amts wegen, dann aber mit Zustimmung der Parteien - die Durchführung einer Mediation anordnen (médiation judiciaire / gerechtelijke bemiddeling) (Artikel 1734 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Während des Mediatonsverfahrens bleibt der Richter mit der Sache befasst: Er kann jederzeit jede Maßnahme ergreifen, die ihm notwendig erscheint; auch kann er die Mediation auf Antrag des Mediators oder einer der Parteien vor Ablauf der festgelegten Frist beenden (Artikel 1735 § 3 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Die Mediation verläuft gemäß den Bestimmungen der Artikel 1731 und 1732 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek. Schließen die Parteien eine Mediationsvereinbarung, können sie den Richter ebenfalls anrufen, um diese gerichtlich anerkennen zu lassen. Dabei ist unbeachtlich, ob sie den Rechtsstreit vollständig oder nur teilweise beendet. Wird der Rechtsstreit nicht abschließend durch die Mediation beendet, wird das Gerichtsverfahren fortgesetzt (Artikel 1736 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek).

Schiedsgerichtsorganisationen bieten häufig auch Mediationsverfahren an und haben auch hierfür auf ihren Homepages zumeist Mustervertragsklauseln, so auch das belgische Schiedsgerichts- und Mediationszentrum "Cepani" (Centre Belge d'Arbitrage et de Médiation / Belgisch Centrum voor Arbitrage en Mediatie).

Germany Trade & Invest (Stand: Dezember 2021)

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.