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Eilverfahren

In besonders dringlichen Fällen kann zur Sicherung eigener Ansprüche bereits vor Erhalt eines Urteils, das auf eine normale Klage vor belgischen Gerichten hin ergeht, der Erlass von Sicherungsmaßnahmen notwendig sein. Hierfür stehen in Belgien vor allem die Sicherungspfändung (saisie conservatoire / bewarend beslag) und in Ausnahmefällen die anschließende Sequestration (sequestre / sekwester) zur Verfügung. Sollte dies nicht ausreichen, kann das Gericht auch einstweilige Maßnahmen (mésures provisoires / voorlopige maatregelen) erlassen.

Sicherungspfändung

Die Sicherungspfändung ist im belgischen Gerichtsgesetzbuch (Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek) in den Artikeln 1413 ff.--folgende normiert. Sie kann grundsätzlich bezüglich einer Vielzahl von beweglichen und unbeweglichen Gütern des Schuldners vom Gericht angeordnet werden. Auch Gehalt kann - unter Beachtung belgischer Pfändungsfreigrenzen (vgl.--vergleiche hierzu die Ausführungen zur Vollstreckung belgischer Entscheidungen in Belgien im Abschnitt "Anerkennung / Vollstreckung" dieses Länderberichts) - sicherungsgepfändet werden. Einzelheiten der Sicherungspfändung beweglicher Gegenstände (saisie mobilière conservatoire / bewarend beslag op roerend goed) sind in den Artikeln 1422 - 1428 i.V.m.--in Verbindung mit Artikeln 1499 ff. Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek geregelt; die der Sicherungspfändung unbeweglicher Gegenstände (saisie immobilière conservatoire / bewarend beslag op onroerend goed) in den Artikeln 1429 - 1444 i.V.m. 1560 ff. Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek. Auch kann der Gläubiger gemäß der Artikel 1445 - 1460 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek Forderungen, die der Schuldner gegen einen Dritten hat, sicherungsweise pfänden lassen (saisie-arrêt conservatoire / bewarend beslag onder derden).

Für die Sicherungspfändung müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Vornahme einstweiliger Maßnahmen bedarf der Dringlichkeit (célérité / in spoedeisende gevallen) zum Zeitpunkt der Pfändung (Artikel 1413 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek).
  2. Der Anspruch des Antragstellers muss gewiss (certain / zeker), fällig (exigible / opeisbaar) und bestimmt bzw.--beziehungsweise bestimmbar (liquide ou susceptible d'une estimation provisoire / vaststaande of vatbaar voor een voorlopige raming) sein (Artikel 1415 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Auf die Höhe des Anspruchs kommt es nicht an.

Für die Sicherungspfändung benötigt der Antragsteller u.a.--unter anderen dann eine Genehmigung des zuständigen Vollstreckungsgerichts (vgl. hierzu den Abschnitt "Zuständiges Gericht"), wenn er noch kein Urteil erwirkt hat (Artikel 1414 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Der Vollstreckungsrichter hat grundsätzlich innerhalb von acht Tagen über den Antrag auf Sicherungspfändung zu entscheiden (Artikel 1417 f. Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Die Entscheidung des Vollstreckungsrichters kann entsprechend der Artikel 1031 - 1034 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek angegriffen werden (Artikel 1419 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Grundsätzlich gilt die Genehmigung der Sicherungspfändung drei Jahre (Artikel 1425, 1436 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Sie kann unter Umständen verlängert werden (Artikel 1426, 1437, 1459 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek).

Kann die Sicherungspfändung ohne gerichtliche Genehmigung durchgeführt werden, kann der Schuldner bei Gericht einen Antrag auf Aufhebung der Sicherungspfändung stellen (Artikel 1420 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek).

Die Sicherungspfändung führt der Gerichtsvollzieher durch (Artikel 519 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Sie muss im Gegensatz zur Zwangsvollstreckung nicht durch die vorherige Zustellung des vollstreckbaren Titels angekündigt werden (Artikel 1424, 1432 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek).

Sequestration

Ist zu befürchten, dass die bloße Sicherungspfändung nicht ausreicht, kann in Ausnahmefällen laut belgischem Zivilgesetzbuch (Code civil / Burgerlijk Wetboek) auch eine eine gerichtliche Sequestration, also eine Verwahrung (dépôt judiciaire / gerechtelijk bewaargeving) oder Zwangsverwaltung (séquestre / gerechtelijk sekwester), angeordnet werden. Diese ist insbesondere an gepfändeten beweglichen Sachen des Schuldners ebenso möglich wie an beweglichen oder unbeweglichen Sachen, um deren Eigentum sich die Parteien streiten (Artikel 1961 Code civil / Burgerlijk Wetboek). Die Person des Sequesters wird entweder aufgrund einer Einigung der Parteien oder von Amts wegen vom Gericht ernannt (Artikel 1963 Code civil / Burgerlijk Wetboek). Der Sequester muss die verwahrte Sache mit der nötigen Sorgfalt und Aufmerksamkeit (soins d'un bon père de famille / zorgen als een goed huisvader) behandeln. Im Falle des Verkaufs oder im Falle der Aufhebung der Pfändung muss er sie wieder herausgeben (Artikel 1962 Code civil / Burgerlijk Wetboek).

Unabhängig davon können die Parteien sich auch vertraglich auf die Verwahrung der Sache einigen (Artikel 1956 Code civil / Burgerlijk Wetboek). In dem Fall ist eine gerichtliche Anordnung entbehrlich.

Einstweilige Maßnahmen

Der Präsident des Gerichts erster Instanz kann grundsätzlich auf Antrag alle einstweiligen Maßnahmen (mésures provisoires / voorlopige maatregelen) ergreifen, die er im Falle von Eilbedürftigkeit (urgence / spoedeisendheid) für notwendig erachtet (Artike 584 Absatz 1 und 4 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Dies gilt sowohl im Rahmen des Eilverfahrens als auch im Rahmen des Hauptsacheverfahrens. Entsprechendes gilt im Zuständigkeitsbereich der Präsidenten der belgischen Handels- und Arbeitsgerichte (Artike 584 Absatz 3 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Auch belgische Schiedsgerichte können einstweilige Maßnahmen anordnen (Artikel 1691 ff.--folgende Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek) (Näheres zur belgischen Schiedsgerichtsbarkeit im Abschnitt "außergerichtliche Streitbeilegung" dieses Länderberichts).

Da es sich bei diesen Maßnahmen nur um vorläufige handelt, können diese auch wieder zurückgenommen werden. Sie dürfen grundsätzlich keine nachteiligen Auswirkungen auf die Entscheidung der Hauptsache haben (Artikel 1039 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Das Endurteil bestätigt die einstweilige Maßnahme oder hebt diese auf.

Germany Trade & Invest (Stand: Dezember 2021)

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