Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Portal 21 Belgien

Mahnverfahren nach belgischem Recht

Alternativ dazu sieht das belgische Gerichtsgesetzbuch (Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek) für den deutschen Dienstleistungsempfänger die Möglichkeit vor, gegen den belgischen Dienstleister (zum Beispiel wegen der Rückforderung geleisteter Zahlungen im Gewährleistungsfall) ein Mahnverfahren nach nationalem belgischem Recht (Procédure sommaire d'injonction de payer / Summiere rechtspleging om betaling te bevelen) bei einem zuständigen belgischen Gericht einzuleiten.

Dieses ist in den Artikeln 1338 bis 1344 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek geregelt. 

Das belgische Mahnverfahren ist allerdings nur gegen in Belgien ansässige Schuldner möglich (Artikel 1344 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Zudem ist es nur auf Verfahren anwendbar, die in die sachliche Zuständigkeit der Friedensrichter oder des Unternehmensgerichts nach Artikel 573 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek fallen. Während das Verfahren vor dem Handelsgericht streitwertunabhängig anwendbar ist (Artikel 1338 Absatz 3 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek), darf es bei Verfahren vor dem Friedensrichter nur zur Anwendung kommen, wenn der Streitwerten 1.860 Euro nicht übersteigt (Artikel 1338 Absatz 1 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek).

Dem Verfahren muss eine in bestimmter Form (Zustellung mit belgischer Gerichtsvollzieherurkunde oder belgischem Einschreibebrief mit Rückschein) abzugebende Zahlungsaufforderung an den Schuldner vorausgehen. In dieser müssen nicht nur der geforderte Betrag und das Gericht benannt werden, bei dem das Verfahren ggf.--gegebenenfalls eingeleitet wird. Vielmehr muss eine Zahlungsfrist von 15 Tagen ab Versand der Aufforderung oder Zustellung gesetzt werden. Außerdem sind auch die Artikel 1338 bis 1344 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek wiederzugeben. Enthält die Zahlungsaufforderung nicht diese Angaben, ist sie nichtig (Artikel 1339 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek).

Zahlt der Schuldner nicht, kann binnen weiterer 15 Tage durch den belgischen Anwalt des Gläubigers ein Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls gestellt werden (Artikel 440, 1340 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Der belgische Friedensrichter hat binnen weiterer 15 Tage einen Beschluss hierüber zu fällen (Artikel 1342 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Stimmt der belgische Richter dem Antrag zu, wird in der Regel ein Zahlungsbefehl erlassen. Der belgische Schuldner kann hiergegen Einspruch oder Berufung einlegen, je nach Fallgestaltung (Artikel 1343 § 3 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek). Weist der belgische Richter den Antrag ab, hat der Gläubiger nur noch die Möglichkeit, den normalen Klageweg zu beschreiten (Artikel 1343 § 4 Code judiciaire / Gerechtelijk Wetboek).

Germany Trade & Invest (Stand: Dezember 2021)

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.