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Zollmeldung Botsuana Umsatzsteuer

Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes verlängert

Die Senkung der Mehrwertsteuer von 14 auf 12 Prozent wird bis zum 31. März 2023 fortgeführt. Die Mehrwertsteuerbefreiung auf Speiseöl und Flüssiggas jedoch nicht.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Ursprünglich war die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf sechs Monate und somit bis zum 31. Januar 2023 befristet. Der Finanzminister verlängerte Anfang Januar die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 12 Prozent bis zum 31. März 2023. 

Die Mehrwertsteuerbefreiung auf Speiseöl und Flüssiggas wird allerdings nicht verlängert. Ab dem 3. Februar 2023 findet für diese Produkte erneut der Regelsatz von 12 Prozent Anwendung.

Quelle: Public Notice: Update on the VAT (BURS)

Weitere InformationenGuidance Note on the VAT Transitional Rules; Cooking Oil and Liquid Petroleum Gas 

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