Zollbericht Botsuana Zolltarif, Einfuhrzoll
Zölle und Einfuhrabgaben
Neben den Einfuhrzöllen können bei der Wareneinfuhr noch weitere Abgaben anfallen. Einige Verbrauchsgüter werden sogar doppelt belastet.
29.04.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Die anfallenden Einfuhrabgaben sind zum Zeitpunkt der Einfuhr fällig. Bei Botswana Unified Revenue Service (BURS) registrierte Händler können die Zahlung um bis zu einem Monat aufschieben. Die Abgaben sind bar oder per Bankscheck zu begleichen.
Zolltarif und Zollsätze
Der Zolltarif Botsuanas basiert auf der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS 2022). Der botsuanische Zolltarif (Customs and Excise Tariff) entspricht dem Gemeinsamen Außenzolltarif der Zollunion des südlichen Afrika (SACU) und wird von Botsuana in Konsultation mit den anderen Mitgliedstaaten der Zollunion erstellt.
Der Zolltarif enthält neben der Codenummer (jede Ware hat eine bestimmte Nummer) und der Warenbeschreibung den allgemeinen Zollsatz. Der allgemeine Zollsatz kommt immer dann zur Anwendung, wenn die Ware von keinem Präferenzzollsatz profitieren kann, weil bei der Einfuhrabfertigung beispielsweise kein Präferenznachweis vorgelegt wird oder auch gar kein Präferenzabkommen besteht, das einen Präferenzzollsatz rechtfertigt. Außerdem setzt die Anwendung des allgemeinen Zollsatzes voraus, dass keine zusätzlichen Zölle, wie etwa Antidumping- oder Ausgleichzölle, anfallen. Die Zollsätze gelten als Maßstab für den entstehenden Zollbetrag.
Der Zolltarif enthält Wertzollsätze, spezifische Zollsätze und Mischzollsätze. Der Durchschnitt der angewandten Most-Favoured-Nation-Zollsätze (MFN) (das sind die allgemeinen Zollsätze) lag 2022 bei 7,6 Prozent. Über die Hälfte der Waren können zollfrei eingeführt werden. Im Rahmen der SACU sind Waren, die aus Eswatini, Namibia, Lesotho und Südafrika in Botsuana eingeführt werden, zollfrei. Die Berechnung und somit die Höhe der Zollgebühren hängen davon ab, ob die Ware aus einem anderen SACU-Staat importiert wird oder aus einem nicht der SACU angehörigen Staat.
Zollgebühr (Waren aus SACU-Ländern) | Zollgebühr (Waren aus Nicht-SACU-Ländern) |
---|---|
0 | Transaktionswert x Zollsatz |
Zollwert
Bemessungsgrundlage für die Festsetzung und Erhebung der Zölle ist der Zollwert. Entsprechend dem von Botsuana umgesetzten Zollwertkodex der World Trade Organization (WTO) ist dies in der Regel der Transaktionspreis, also der im Rahmen eines Kaufgeschäfts zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, abzüglich Fracht- und Versicherungskosten. Kann der Zollwert nicht nach dieser ersten Methode festgestellt werden, sind die zweite bis sechste Methode in der vorgeschriebenen Reihenfolge zur Ermittlung des Zollwerts zu prüfen.
Antidumping- und Ausgleichszölle
Neben dem normalen Zoll kann zusätzlich ein Antidumping und/oder Ausgleichszoll anfallen. Diese Zölle werden allerdings nur dann festgesetzt, wenn Untersuchungen der zuständigen Stelle (hier: Botswana Unified Revenue Service) ergeben haben, dass im konkreten Fall Dumping oder Subventionierung durch den Verkäufer/das Exportland vorliegt. Die Höhe dieses Zolls hängt von den jeweiligen Untersuchungen ab. Er kann sowohl als Wert- als auch als spezifischer Zoll erhoben werden.
Darüber hinaus können zusätzliche Zölle auch gemäß dem WTO-Schutzabkommen oder besonderen Vorschriften des GATT erhoben werden.
Weitere Informationen zu den derzeit geltenden Maßnahmen
Einfuhrumsatzsteuer
Unabhängig von der Zollabgabe unterliegt jede Einfuhr der botsuanischen Mehrwertsteuer (Value Added Tax/VAT), sofern die eingeführten Waren nicht von der Steuer ausgenommen sind. Auch alle in Botsuana erfolgten Umsätze aus Lieferungen und Leistungen werden mit der Mehrwertsteuer belastet, wobei auch hier Ausnahmen gelten können.
Der Normalsatz beträgt 14 Prozent. Neben der 14 prozentigen Mehrwertsteuer greift für einige Waren auch eine Mehrwertsteuerbefreiung (Exempt supplies) oder ein Nullsatz (Zero rated supplies). Darunter fallen unter anderem bestimmte Lebensmittel wie Maismehl, Zucker, Kartoffeln, Tomaten und Karotten (First & Second Schedule, Value Added Tax Act).
Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr ist der verzollte Warenwert (in der Regel CIF-Wert der Ware; Cost Insurance Freight) zuzüglich Zoll und alle sonstigen Einfuhrabgaben, ausgenommen die Mehrwertsteuer selbst.
Die Höhe der zu leistenden Mehrwertsteuer lässt sich wie folgt ermitteln:
Mehrwertsteuer (Ware aus SACU-Ländern) | Mehrwertsteuer (Ware aus Nicht-SACU-Ländern) |
---|---|
(Transaktionswert + Versicherung + Fracht) x 14 Prozent | (Transaktionswert + Zollgebühr + Versicherung + Fracht) x 14 Prozent |
Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer und Mehrwertsteuer bei der Einfuhr
Gesetzesgrundlage: Value Added Tax Act
Verbrauchsteuer
Auf Grundlage des Customs and Excise Act und den entsprechenden Aktualisierungen wird der Gebrauch oder Verbrauch bestimmter Waren mit einer indirekten Steuer belastet.
Bei der Einfuhr von beispielsweise folgenden Waren fällt eine Verbrauchsteuer (Excise Tax) an:
- Tabakwaren;
- alkoholische Getränke;
- Kraftfahrzeuge;
- Sportgeräte;
- chemische Erzeugnisse;
- Erdölerzeugnisse;
- Luxusgüter, wie zum Beispiel Kosmetika, Fernseh- und Audiogeräte.
Die Liste aller verbrauchsteuerpflichtigen Waren können Sie im Customs and Excise Act - Part 2A und 2B nachlesen.
Bemessungsgrundlage der Verbrauchsteuer ist der verzollte Warenwert.
Produktkategorie | Beispiel | Verbrauchsteuersatz |
---|---|---|
Alkoholische Getränke | Bier (HS: 2206.00.15) | 7.82 c/l |
Tabakwaren | Zigarren/Zigarillos (HS: 2402.10.90) | 5061.01 P/kg |
Mineralölerzeugnisse | Benzin (HS: 2710.12.02) | 3.909 c/l |
KFZ | Fahrzeuge zum Befördern von <10 Personen auf Schnee oder Golfplätzen (HS: 8703.10) | [(0,00003 x verzollter Warenwert erhöht um 15 Prozent zuzüglich nicht ermäßigter Zölle) – 0,75] Prozent. Jedoch nicht mehr als 30 Prozent des um 15 Prozent erhöhten Zollwerts zuzüglich der nicht erstatteten Zölle. |
Sportgeräte, -equipment | Golfbälle (HS: 9506.32) | 9 Prozent |
Weitere Steuern und Abgaben
Bei der Wareneinfuhr in Botsuana können je nach Art der Ware noch weitere Abgaben anfallen.
Art der Steuer | Davon betroffene Produkte | Höhe der Abgabe |
---|---|---|
Steuer auf technische Geräte | Bestimmte technische Geräte wie zum Beispiel Videokassetten, Digitalkameras und Drucker | 1 oder 2 Prozent des Warenwertes |
Kraftstoffsteuer | Verbleites und bleifreies Benzin und Diesel | Unterschiedliche Höhe |
Alkoholsteuer | Alkoholische Getränke | 35 Prozent des verzollten Warenwertes |
Tabaksteuer | Tabak | 30 Prozent des verzollten Warenwertes |
Steuer auf ausgewählte Lebensmittel | Beispielsweise Weizenmehl | Unterschiedliche Höhe (Weizenmehl: 10,5 Prozent des verzollten Warenwertes) |
Befreiung und Erstattung von Einfuhrabgaben
Ein ausgewählter Personenkreis, der im Customs and Excise Act aufgeführt wird, kann von der Zahlung von Einfuhrzöllen sowie der Mehrwertsteuer befreit werden. Dies setzt eine von der BURS genehmigte Freistellungsbescheinigung voraus.
Eine fehlerhafte Veranlagung von Zollabgaben und Mehrwertsteuer kann korrigiert werden, indem das entsprechende Antragsformular CE 66 unter Einhaltung einer festgelegten Frist beim Zollamt eingereicht wird. Darüber hinaus sind die Zollanmeldung und weitere Warenbegleitdokumente, eine Kopie der Quittung über die gezahlten Abgaben, das Formular SAD 503 sowie möglicherweise weitere von BURS angeforderte Dokumente einzureichen.
Weitere Informationen zur Befreiung und Erstattung
Übersicht der verschiedenen Formulare (Anträge)