Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Chile Internationale Handelsabkommen

EU und Chile modernisieren Assoziierungsabkommen

Das EU-Chile Interimshandelsabkommen tritt am 1. Februar 2025 in Kraft. Ab dem Zeitpunkt sind wichtige Änderungen im Warenverkehr mit Chile zu beachten.  

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Zwischen der EU und Chile besteht seit 2003 ein Assoziierungsabkommen, das durch ein fortgeschrittenes Rahmenabkommen (Advance Framework Agreement - AFA) ersetzt wird. Das AFA setzt sich aus zwei Rechtsinstrumenten zusammen: 

  1. einem Rahmenabkommen, das aus den Säulen "Politischer Dialog und Zusammenarbeit" und "Handel und Investitionen" besteht, einschließlich Investitionsschutzbestimmungen
  2. einem Interimshandelsabkommen (ITA) das nur die Säule "Handel und Investitionen" abdeckt; es enthält die wesentlichen Bestimmungen des Handelsteils des Rahmenabkommens, ohne Investitionsschutzbestimmungen. Das ITA tritt am 1. Februar 2025 in Kraft

Was ändert sich ab dem 1. Februar 2025?

Mit dem Inkrafttreten des ITA am 1. Februar 2025 gelten folgende Änderungen: 

  • die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und die Erklärungen auf der Rechnung, die gemäß dem bisherigen Assoziierungsabkommen ausgestellt wurden, werden nicht mehr als Präferenzursprungsnachweis für die in der EU oder in Chile eingeführten oder in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführten Waren akzeptiert. Ab diesem Zeitpunkt sollen sich die Anträge auf Präferenzursprung (Zollpräferenzbehandlung) auf eine Erklärung zum Ursprung beziehungsweise die Gewissheit des Einführers stützen (Art. 3.16 Abs. 2 ITA)
  • das ITA darf auf Erzeugnisse (die den Ursprungsregeln entsprechen) angewendet werden, die sich zum Zeitpunkt dessen Inkrafttretens im Versandverfahren, in der vorübergehenden Verwahrung in Zolllagern oder in Zollfreigebieten in der EU oder in Chile befinden, sofern den Zollbehörden der Einfuhrvertragspartei eine Erklärung zum Ursprung vorgelegt wird (Art. 3.32 ITA)
  • das System des Ermächtigten Ausführers im bisherigen Assoziierungsabkommen wird durch das REX-System ersetzt. Dementsprechend sollen die Erklärungen zum Ursprung für EU-Ursprungserzeugnisse bei Sendungen über 6.000 Euro die REX-Nummer enthalten. Hierzu können sich EU-Ausführer an die zuständigen Zollbehörden für die REX-Registrierung wenden 

Fortgeschrittenes Rahmenabkommen im Detail

Das AFA vertieft die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen der EU und Chile in folgenden Punkten:

  • Zollfreiheit: 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile werden zollfrei sein
  • besserer Zugang zu Rohstoffen und sauberen Brennstoffen wie Lithium, Kupfer und Wasserstoff 
  • Erleichterungen für EU-Unternehmen bei der Erbringung von Dienstleistungen in Chile unter anderem in den Bereichen Lieferdienste, Telekommunikation und Seeverkehr
  • Gleichbehandlung von Investoren beider Seiten, einschließlich im Energie- und Rohstoffsektor
  • verbesserte Teilnahme von Unternehmen in der EU und in Chile an öffentlichen Ausschreibungen für zum Beispiel Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen 

Darüber hinaus wird das Abkommen durch umfangreiche Bestimmungen zum Ausbau der Themen Menschenrechte, Rechtstaatlichkeit, Nachhaltigkeit und Innovationen beitragen. 

Ratifizierungsverfahren

Da die EU-Handelspolitik in der alleinigen Zuständigkeit der EU-Kommission fällt, musste das ITA nicht von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden, sondern ist im Rahmen des EU-eigenen Ratifizierungsverfahrens angenommen worden. Ende März 2024 hat der Europäische Rat das ITA gebilligt. Der Beschluss kennzeichnete das Ende des internen Ratifizierungsverfahrens der EU. Das AFA läuft das Ratifizierungsverfahren in den EU-Mitgliedstaaten immer noch durch; es muss von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. 

Mitte 2024 wurden das AFA und das ITA in den chilenischen Nationalkongress (Abgeordnetenkammer) eingebracht. Chile schloss die Ratifizierung der beiden Rechtsinstrumente am 13. November 2024 ab. 

Mit dem Inkrafttreten des AFA nach der Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten läuft das ITA aus.

Quellen und weitere Informationen: 

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.