Ausschreibungsmeldung Deutschland Forschung und Entwicklung
Förderung von Produktentwicklungspartnerschaften zur Bekämpfung armutsbedingter und vernachlässigter Krankheiten - Angebotsaufforderung
Zuschlagsinformation
28.11.2022
- Land Deutschland, Europa, Welt
- Finanzierung KfW Entwicklungsbank
- Referenznummer KfW5150.0034.4
- Betreff Product Development Partnerships (PDP) III to fight Poverty-related and Neglected Diseases (PRND)
Vorhaben:
Armutsbedingte und vernachlässigte Krankheiten (PRND) betreffen mehr als eine Milliarde Menschen auf der Welt. Da diese Krankheiten jedoch vor allem die Armen der Welt betreffen, gibt es für kommerzielle Pharmaunternehmen nur begrenzte wirtschaftliche Anreize, in die Entwicklung von Diagnostika, Impfstoffen, Medikamenten, Produkten zur Vektorkontrolle und anderen neuen Technologien zu ihrer Bekämpfung zu investieren. Hier setzen Produktentwicklungspartnerschaften (Product Development Partnerships, PDPs) an. PDPs sind gemeinnützige Organisationen zur Forschung und Entwicklung (F&E) neuer Produkte für Menschen, die an Krankheiten und Gesundheitsbedrohungen leiden, die von den kommerziellen Märkten nicht abgedeckt werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert seit 2011 die Forschung und Entwicklung von Produkten und Technologien für die Prävention, Diagnose und Behandlung von PRNDs durch PDPs. Aufgrund der bisherigen vielversprechenden Ergebnisse der PDPs und des oben beschriebenen weiterhin hohen Förderbedarfs in diesem Bereich wird das BMBF die Förderung in einer dritten Phase fortsetzen. Diese neue Förderphase ist Teil des BMBF-Förderschwerpunkts "Globale Gesundheit" und trägt zur Globalen Gesundheitsstrategie der Bundesregierung bei.
Das BMBF hat die KfW beauftragt, sie bei der Vorbereitung und Durchführung dieser dritten Förderphase zu unterstützen, wozu auch dieses Ausschreibungsverfahren gehört.
Die Ausschreibung wird in einem internationalen öffentlichen wettbewerblichen Verfahren mit einer Qualifizierungsphase gemäß der Ausschreibung und unter Beachtung der Grundsätze der "Richtlinien für die Beschaffung von Beratungsleistungen, Bauleistungen, Anlagen, Lieferungen und sonstigen Dienstleistungen in der Finanziellen Zusammenarbeit mit Partnerländern" der KfW ("KfW-Richtlinien") durchgeführt. Auf der Grundlage des Gesamtergebnisses des Bewertungsverfahrens trifft das BMBF im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine abschließende Förderentscheidung.
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