Zollbericht EAWU
Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO
Kasachstan ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen.
26.03.2025
Von Karin Appel | Bonn
Kasachstan - Europäische Union (EU)
Das im Juli 1999 in Kraft getretene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Republik Kasachstan und der Europäischen Union (EU) stellt die rechtliche Grundlage für das Verhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern dar. Regelungsinhalt ist unter anderem die Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips zwischen den Vertragspartnern. Ein neues vertieftes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (Enhanced Partnership and Cooperation Agreement (EPCA) wurde am 20. Januar 2015 paraphiert. Es soll den gegenseitigen Handel und die gegenseitigen Investitionen sowie die politische Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Bekämpfung von Terrorismus, Gesundheitswesen, Verwaltung des Staatshaushaltes und Steuerwesen zwischen den Vertragsparteien stärken. Am 1. März 2020 trat das Abkommen schließlich in Kraft.
Kasachstan - Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)
Kasachstan ist Mitglied der GUS mit weiteren Sowjet-Nachfolgerstaaten (Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Kirgisistan, Moldau, Russland, Tadschikistan, Ukraine, Usbekistan und Turkmenistan). Der Mitgliedstatus der Ukraine ist jedoch unklar, denn bis heute fehlt es an einem offiziellen parlamentarischen Beschluss zum endgültigen Austritt aus der GUS.
Neben der Zollunion der Eurasischen Wirtschaftsunion besteht im Rahmen der GUS ein Freihandelsabkommen, das Ende 2011 in der neuen Fassung von allen Vertragsparteien unterzeichnet wurde. Je nach Land sind einige Warenarten vom zollfreien Handel ausgenommen. Der präferenzielle Warenursprung ist durch das Zertifikat CT-1 nachzuweisen.
Kasachstan - Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)
Zum 1. Januar 2015 ist das Abkommen über die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) in Kraft getreten. Dieses sieht neben der Weiterführung der Zollunion die Schaffung des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Kapital und die Arbeitnehmerfreizügigkeit vor.
Mitglieder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) sind neben den bisherigen Mitgliedern der Zollunion Russland, Belarus und Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Die zuvor gegründete Zollunion und der einheitliche Zolltarif vom 1. Januar 2010 sowie der gemeinsame Zollkodex vom 1. Juli 2010 wurden in den Rechtsrahmen der EAWU übernommen. Ebenso wurden alle zugehörigen Entscheidungen der Eurasischen Wirtschaftskommission sowie ihrer Vorgängerin, der Kommission der Zollunion, übernommen.
Im Vordergrund steht das Reaktivieren und Nutzen der durch frühere Sowjetzeiten geprägten Wertschöpfungsketten der Mitgliedstaaten. Dementsprechend werden innerhalb der Zollunion keine Zölle erhoben und eine Kontrolle findet an den Innengrenzen nicht statt.
Durch Freihandelsabkommen mit weiteren Ländern plant die EAWU eine Erweiterung ihres Handelsraums. Mit Vietnam wurde bereits ein Freihandelsabkommen geschlossen, welches 2016 in Kraft trat.
Ein Interimsabkommen zwischen der EAWU und Iran trat Ende Oktober 2019 in Kraft und wurde im Oktober 2022 um weitere drei Jahre verlängert. Dieses Abkommen soll sukzessive in ein dauerhaftes Freihandelsabkommen übergehen.
Ein Freihandelsabkommen mit Serbien trat am 10. Juli 2021 in Kraft. Dieses Abkommen erweitert die bestehenden bilateralen Verträge mit Russland, Belarus und Kasachstan auf die anderen Mitglieder Armenien und Kirgisistan.
Bilaterale Freihandelsabkommen
Kasachstan ist zusammen mit Afghanistan, Aserbaidschan, Iran, Kirgisistan, Pakistan, Tadschikistan, der Türkei, Turkmenistan und Usbekistan Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (ECO). In diesem Rahmen gelten Präferenzhandelsabkommen.
Kasachstan - WTO
Kasachstan wurde am 30. November 2015 nach 20-jährigen Verhandlungen Mitglied der WTO. Schwerpunkt der Verhandlungen war nicht nur die nationale Wirtschaftslage Kasachstans, sondern es musste auch seine Mitgliedschaft in der EAWU berücksichtigt werden. Mit dem Abschluss der WTO-Mitgliedschaft hat Kasachstan eines seiner wichtigsten außenpolitischen Ziele erreicht.