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Zollmeldung EAWU Verpackungen

Eurasische Wirtschaftskommission prüft Verbot von Einwegplastik

Bislang erarbeitete man einen Entwurf, der die Frage eines schrittweisen Verbots der Herstellung und Einfuhr von Einwegkunststoffprodukten in die EAWU-Mitgliedsländer prüft.

Von Karin Appel | Bonn

Die Frage des Verbots von Einwegkunststoffen wurde erstmals 2020 bei einem Treffen mit Vertretern der EAWU-Länder (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland) und Unternehmen aus den Mitgliedsländern erörtert. Dem Sitzungsprotokoll zufolge schlug das Staatliche Komitee für Standardisierung von Belarus vor, den Verkehr einer Reihe von Arten von Kunststoffverpackungen in der EAWU zu verbieten. Das russische Ministerium für Industrie und Handel war dagegen und schlug stattdessen den Einsatz von Steuern und Abgaben, erweiterte Herstellerverantwortung und Vermarktungsbeschränkungen vor. Kasachstan unterstütze letzteren Vorschlag. 

Eine Untersuchung dieser Frage startet im Rahmen einer umfassenden Studie im April diesen Jahres und soll im Juni 2023 abgeschlossen werden. Untersucht wird vor allem, wie sich Abfälle aus Polymerprodukten auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken, welche Einwegprodukte schwer zu sammeln und zu recyceln sind, wie sie schrittweise eingeschränkt werden können und was als Alternative verwendet werden kann. 

Schließlich sollen die in der Studie gewonnenen Schätzungen hervorbringen, wie zweckmäßig die Einführung eines schrittweisen Verbots der Einfuhr und Herstellung bestimmter Arten ist. Entsprechende Rechtsvorschriften sollen auf Grundlage dessen vorbereitet werden.



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