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Zollbericht Ecuador Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Handelsabkommen Ecuador - Costa Rica tritt in Kraft

Nun ist mehr als 70 Prozent des Warenverkehrs zwischen beiden Ländern zollfrei.  

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Das zwischen Ecuador und Costa Rica ausgehandelte Assoziierungsabkommen ist am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten. Mitte 2022 einigten sich die beteiligten Länder auf dessen Abschluss und Anfang 2023 unterzeichneten sie das Abkommen. 

Zollsenkungen

Mit dem Inkrafttreten des Abkommens wird über 70 Prozent des Warenverkehrs zwischen Ecuador und Costa Rica von Einfuhrzöllen befreit: 

  • Folgende Waren können in Ecuador bereits zollfrei importiert werden: unter anderem gerösteter gemahlener Kaffee, Fruchtsäfte, Ananaspüree, Sirupe für die Zubereitung von Getränken, Arzneimittel, Pharmaprodukte, Körperpflegemittel, Auto- und Busreifen, elektrische Batterien sowie bestimmte Produkte des metall-mechanischen Sektors.
  • In Costa Rica können zum Beispiel Vitaminpräparate, Medikamente, Körperpflegemittel und Gasherde bereits zollfrei eingeführt werden. 

Darüber hinaus wird etwa 92 Prozent des Warenverkehrs zwischen beiden Ländern schrittweise in den nächsten fünf, zehn und 15 Jahren von im Abkommen vorgesehenen Zollsenkungen profitieren.

Bestimmte Waren sind von den Zollsenkungen ausgeschlossen. Dazu zählen beispielsweise Rind-, Schweine- und Hühnerfleisch, Milchprodukte, Blumen, Kartoffeln, Zwiebeln, Tomaten, Bohnen, Reis, Zucker, Holz, Holzprodukte und Glasbehälter. Für andere Produkte wie gefrorene Zuchtgarnelen und Thunfisch in Dosen gelten Zollkontingente.

Ursprungsnachweis 

Das Assoziierungsabkommen sieht zwei Formen des Ursprungsnachweises vor: 

  • Ursprungszeugnis (Art. 3.16) 
  • Erklärung auf der Rechnung vom zugelassenen Exporteuer (Art 3.17 und 3.18)

Gerechnet vom Ausstellungsdatum sind beide Ursprungsnachweise ein Jahr gültig.

Quellen und weitere Informationen:

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