Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Portal 21 Estland

Gerichts-/Anwaltsgebühren

Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)

Die Gerichtsgebühren (Menetluskulud) werden in Estland in der Zivilprozessordnung (Tsiviilkohtumenetluse seadustik, in englischer Übersetzung) detailliert geregelt (§§ 138-192) und umfassen folgende Obergruppen:

  • Allgemeine Vorschriften zu Verfahrenskosten (§§ 138-145)
  • Vorlage von Verfahrenskosten (§§ 146-150)
  • Kosten des Beweisverfahrens und Kosten der Zeugen, Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer (§§ 151-161)
  • Teilung der Verfahrenskosten (§§ 162-172)
  • Festsetzung der Verfahrenskosten (§§ 173-179)
  • Staatliche Prozesskostenhilfe (§§180-193)

Die Rechtsanwaltsvergütung (Advokaaditasu) ist in Estland im dortigen Gesetz über die estnische Rechtsanwaltskammer (Advokatuuriseadus §§ 60-64, in englischer Übersetzung) festgelegt. Sie sind frei verhandelbar und werden nicht durch Vorgaben Anwaltsorganisation gedeckelt. Die Zahlung im Voraus ist vorgesehen.

Als Grundlage für die Honorarvereinbarung werden wahlweise herangezogen:

  • Stundensatz (tunnitasu)
  • Pauschalbetrag (koondtasu)
  • Kontingentgebühr im Sinne eines Erfolgshonorars (osatasu)

Beschwerden bei unbegründeten Forderungen von Rechtsanwaltshonoraren sind in Estland beim sogenannten Ehrengericht der Estnischen Rechtsanwaltskammer (Aukohtu) einzulegen; rechtliche Grundlage für die Gebührenbeschwerde ist § 64 der Berufsordnung der estnischen Rechtsanwaltskammer (Kodukord, in englischer Übersetzung); die Vorschriften über das Ehrengericht finden sich dort in den §§ 45-51.

Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.