Rechtsbericht | EU | Lieferkette
EU: Richtlinienvorschlag zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt
Am 23. Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 angenommen.
25.02.2022
Von Helge Freyer | Bonn
Der lang erwartete Vorschlag zielt darauf ab, in allen Wertschöpfungsketten ein nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten der Unternehmen zu fördern. Negative Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeit auf Menschenrechte und die Umwelt sollen – falls im Unternehmen ermittelt - im besten Fall verhindert und abgestellt werden. Begleitet wird der Richtlinienvorschlag von einer Mitteilung der Kommission über menschenwürdige Arbeit weltweit.
Der Vorschlag muss nun das Europäische Parlament (EP) und den Rat passieren. Nach Inkrafttreten der Richtlinie werden die EU-Mitgliedstaaten voraussichtlich zwei Jahre Zeit haben, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. In den Ländern, in deren bereits entsprechende Bestimmungen zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette existieren, werden ggf. Anpassungen erforderlich.
Wegen noch möglicher Änderungen im EP und im Rat wird an dieser Stelle lediglich auf die am 23. Februar 2022 veröffentlichten Materialien hingewiesen:
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 23. Februar 2022 - „Gerechte und nachhaltige Wirtschaft: Kommission legt Unternehmensregeln für Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten fest“ (Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen)
- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 , COM(2022) 71 final 2022/0051 (COD)
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 23. Februar 2022 „Kommission präsentiert Strategie zur Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit und bereitet ein Instrument für das Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit vor“ (Mitteilung über menschenwürdige Arbeit)
- Communication from the Commission to the European Parliament, the Council and the European Economic and Social Committee on decent work worldwide for a global just transition and a sustainable recovery, (COM(2022) 66 final)
- Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
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