Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Special EU Brexit

Beyond Brexit: das Abkommen für die Zeit danach

Das Handels- und Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ist ausgehandelt. GTAI erklärt die relevantesten Regelungen.

Nach viereinhalb Jahren der Unsicherheit und Spekulation gibt es jetzt ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich (VK). Das Abkommen wurde am 27. April 2021 vom Europäischen Parlament ratifiziert, davor war es bereits vorläufig angewandt worden.

In dieser Informationssammlung berichten wir über die wichtigsten Regelungen für die Zeit seit dem Ende der Übergangsphase.

  • Die neue Version ersetzt die vorläufige Fassung

  • Das Handels- und Partnerschaftsabkommen sieht Zollfreiheit für Ursprungswaren vor. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse kann das Abkommen nicht verhindern. 

  • Seit 1. Januar 2021 gehört Großbritannien nicht mehr zum Binnenmarkt. Das Handels- und Partnerschaftsabkommen kann nichttarifäre Handelshemmnisse nicht abwenden.


  • Das Freihandelsabkommen EU-VK widmet sich auch Dienstleistungen und Investitionen. Es finden sich Ausführungen zu Inländerbehandlung, Meistbegünstigung sowie Vorbehaltsregelungen.

  • Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit macht visumsfreie Geschäftsreisen weiterhin möglich - allerdings nur für bestimmte Aktivitäten

  • Das neue Abkommen über Handel und Zusammenarbeit schafft kaum Erleichterung: Die Erbringung von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich wird komplizierter, oft sogar unmöglich.

  • Das Trade and Cooperation Agreement vom 24. Dezember 2020 enthält wichtige Regelungen zum Thema Entsendung und Sozialversicherung. Vieles bleibt zunächst so, wie es ist.

  • Der Schutz von Marken und Designs im Vereinigten Königreich richtet sich nicht mehr nach europäischen Regelungen. Patente hingegen bleiben vom Brexit weitgehend unberührt.

  • Das Handels- und Kooperationsabkommen EU-Vereinigtes Königreich (VK) geht in seinen Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen über die Bestimmungen des WTO-Rechts hinaus.

  • Das System der europäisch-britischen Anerkennung von Berufsqualifikationen befindet sich im Umbruch. Das Freihandelsabkommen EU-VK gibt lediglich einen Rahmen vor.

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.