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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antisubvention - Räder aus Aluminium mit Ursprung in Marokko

Die Europäische Kommission führt endgültige Antisubventionsmaßnahmen ein.
 

Von Stefanie Eich | Bonn

Im Februar 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antisubventionsverfahren ein. Nun führt die Europäische Kommission mit Wirkung vom 15. März 2025 endgültige Maßnahmen auf Aluminiumräder mit Ursprung in Marokko ein. Seit Januar 2023 gelten bereits Antidumpingzölle.

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Betroffene Waren 

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Räder aus Aluminium für Kraftfahrzeuge der HS-Positionen 8701 bis 8705, auch mit Zubehör, auch mit Reifen, mit Ursprung in Marokko. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 8708 70 10 und ex 8708 70 50 (TARIC-Codes 8708 70 10 15, 8708 70 10 50, 8708 70 50 15 und 8708 70 50 50). 

Ausgleichszölle

Es gilt ein Ausgleichszoll in Höhe von 5,6 Prozent (TARIC-Zusatzcode C999). Für das Unternehmen Dika Morocco Africa S.A. gilt ein unternehmensspezifischer Zollsatz in Höhe von 31,4 Prozent (TARIC-Zusatzcode C897). 

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/500 der Kommission vom 13. März 2025 zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren bestimmter Kraftfahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in Marokko; ABl. L vom 14. März 2025; 
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Kraftfahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in Marokko; ABl. C vom 16. Februar 2024 (C/2024/846).
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