Zollmeldung EU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Brexit: USA und Vereinigtes Königreich haben Abkommen über die gegenseitige Anerkennung unterzeichnet
24.07.2019
Bonn (GTAI) - Die USA und das Vereinigte Königreich haben bereits am 14. Februar 2019 ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungsverfahren unterzeichnet. Es umfasst die Bereiche elektromagnetische Verträglichkeit, Telekommunikationsgeräte und gute Herstellungspraxis für Arzneimittel. Inhaltlich lehnt es sich an das seit dem 1. Dezember 1998 bestehende Abkommen zwischen der EU und den USA über die gegenseitige Anerkennung an.
Es kann in Kraft treten, sobald das Abkommen zwischen den USA und der EU für das Vereinigte Königreich über die gegenseitige Anerkennung keine Gültigkeit mehr hat. Dies tritt entweder dann ein, wenn es zum harten Brexit kommt oder am Ende der Übergangsphase, sofern das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ratifiziert wird.
Neben dem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung mit den USA schließt das Vereinigte Königreich in Anlehnung an bestehende Abkommen der EU mit Nicht-EU Staaten derzeit eine Reihe von weiteren Handelsabkommen, die bereits unterzeichnet sind.
Der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer hatte Ende Februar 2019 analog zu den Verhandlungszielen der USA mit der EU eine Zusammenfassung spezifischer Verhandlungszielefür ein Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich veröffentlicht. Insbesondere beim Abbau technischer Handelshemmnisse streben die USA hier eine gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungsverfahren durch entsprechende Übereinkommen an. Auch das EU-Verhandlungsmandat für ein Handelsabkommen mit den USA setzt als Ziel der Verhandlungen, den Handel zwischen der EU und den USA zu vereinfachen. Hierzu soll ein Rahmen geschaffen werden, der die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen erlaubt. (BS)