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Zollbericht EU Einfuhrverbote

Einfuhrverbote für Fleisch aus Deutschland

Immer mehr Länder verbieten oder beschränken die Einfuhr von Rindern, Schweinen und Schafen. Grund ist ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Am 10. Januar 2025 wurde ein Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg (Deutschland) bestätigt. Daraufhin erlassen weitere Länder Einfuhrverbote für Fleisch und Erzeugnisse daraus. Bitte beachten Sie, dass die nachstehende Übersicht laufend ergänzt wird, jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.

Länder, die Einfuhrverbote oder -beschränkungen erlassen haben

Australien

Australien untersucht sämtliche betroffene Einfuhren aus Deutschland. Ein generelles Einfuhrverbot besteht aktuell nicht, weitergehende Maßnahmen sind aber möglich, teilte das australische Landwirtschaftsministerium mit. 

Bosnien-Herzegowina 

Die bosnische Veterinärbehörde hat am 13. Januar 2025 die Einfuhr von Rindern, Schafen und Schweinen aus Brandenburg verboten. Laut Anweisung dürfen weder die betroffenen Tierarten noch andere daraus hergestellte Produkte wie Lebensmittel, Futtermittel oder Abfälle in Bosnien und Herzegowina eingeführt werden. Die Anweisung ist noch nicht auf der Seite der bosnischen Veterinärbehörde veröffentlicht. 

Großbritannien

Die zuständigen britischen Behörden haben am 13. Januar ein Einfuhrverbot erlassen. Es betrifft folgende Tiere und daraus hergestellte Erzeugnisse: 

  • lebende Huftiere (Wiederkäuer und Schweine, einschließlich Wild) 
  • frisches Fleisch von Huftieren
  • Fleischerzeugnisse von Huftieren (einschließlich Wild), die keiner spezifischen Behandlung D1 oder höher unterzogen wurden (D1 bedeutet "Gründliches Garen von zuvor entbeintem und entfettetem Fleisch, das mindestens 30 Minuten lang so erhitzt wird, dass eine Innentemperatur von 70 °C oder mehr aufrechterhalten wird.")
  • Milch, Kolostrum und deren Produkte, sofern sie nicht einer Behandlung gemäß Artikel 4 der Verordnung 2010/605 unterzogen werden
  • tierische Nebenprodukte, es sei denn, sie wurden einer Behandlung unterzogen, um das Maul- und Klauenseuchen-Risiko wirksam zu mindern

Quellen: 

  • Übersicht über aktuelle Einfuhrbeschränkungen der britischen Behörden
  • Listen der erlaubten und beschränkten Einfuhren lebender Tiere und tierischer Erzeugnisse nach Großbritannien aus EU- und EFTA-Staaten

Kanada 

Kanada schränkt die Einfuhr betroffener Waren ein: Erlaubt ist die Einfuhr von Erzeugnissen, die vor dem 12. Dezember 2024 geschlachtet wurden, bzw. eine entsprechende Veterinärbescheinigung aufweisen, die vor diesem Datum ausgestellt wurde. Informationen enthält die Übersicht über Maul- und Klauenseuche auf der Webseite der kanadischen Behörden.  

Peru

In Peru können tierische Erzeugnisse aus Deutschland, die das MKS-Virus übertragen oder als Träger davon dienen können, aktuell nicht eingeführt werden. Das Einfuhrverbot gilt für einen Zeitraum von neunzig Kalendertagen, gerechnet ab dem 15. Januar 2025. Dies wurde im peruanischen Amtsblatt vom 14. Januar 2025 bekanntgemacht.  

Singapur

Singapur (National Parks Board/Animal & Veterinary Service) hat mit Wirkung vom 10. Januar 2025 ein vorübergehendes und bedingtes Einfuhrverbot für Schweine- und Rindfleischerzeugnisse mit Herkunft Deutschland, die nicht entsprechend den Vorschriften der World Organization for Animal Health (WOAH ) verarbeitet sind, erlassen: Trade circular on Outbreak of Foot and Mouth Disease (FMD) in Germany 

Südkorea

Südkorea hat mit Wirkung vom 10. Januar 2025 die Einfuhr von Schweinefleisch und Erzeugnissen daraus aus Deutschland verboten. Waren, die innerhalb von 14 Tagen vor dem Inkrafttreten des Einfuhrverbots versandt wurden (d.h. nach dem 27. Dezember 2024), unterliegen zusätzlichen Kontrollen. Das gab Südkorea am 11. Januar 2025 in einer Pressemitteilung bekannt. 

Uruguay

Uruguay hat als Präventivmaßnahme auf die gesundheitlichen Vorkommnisse in Brandenburg die Einfuhr von Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen tierischen Ursprungs aus Deutschland vorübergehend ausgesetzt. Die Maßnahme ist seit dem 13. Januar 2025 in Kraft. Ihre Dauer hängt von der Lösung der aktuellen epidemiologischen Situation in Deutschland ab. Dies geht aus einer Mitteilung des uruguayischen Ministeriums für Viehzucht, Landwirtschaft und Fischerei (MGAP) vom 13. Januar 2025 hervor.

USA

Mit Wirkung vom 10. Januar 2025 schränken die USA bis auf Weiteres die Einfuhr bestimmter tierischer Erzeugnisse mit Ursprung in Deutschland sowie tierischer Erzeugnisse, die durch Deutschland transportiert wurden, ein. Animal and Plant Health Inspection Service (APHIS) verbietet die Einfuhr von lebenden Wiederkäuern, Kamelen, Schweinen, Igeln und deren Keimplasma, die aus Deutschland stammen oder durch Deutschland transportiert werden. Dies gilt auch mit nur wenigen Ausnahmen für unverarbeitete Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse dieser Tiere. Für verarbeitete Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse dieser Tiere sind bestimmte Einschränkungen zu beachten. Dies geht aus einer am 21. Januar 2025 veröffentlichten Mitteilung hervor.

Weitere Staaten

Weitere Staaten haben angekündigt, die Einfuhr aus Deutschland zu verbieten oder zu beschränken. Hierzu zählen unter anderem Kasachstan und Namibia. Offizielle Veröffentlichungen der örtlichen Behörden liegen uns zurzeit noch nicht vor. 

Weiterführende Informationen:

Ausführliche Informationen zur Maul- und Klauenseuche finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.  

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