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Zollbericht EU Luft-, Klimaschutz

Längere Umsetzungsfrist für die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Die EU-Kommission schlägt vor, die Übergangsphase um 12 Monate zu verlängern. Der Rat hat bereits zugestimmt. Das Votum des Europäischen Parlaments steht noch aus.

Von Stefanie Eich | Bonn

Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) führt die EU neue Vorschriften zu entwaldungsfreien Lieferketten ein. Die Verordnung ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten; die Umsetzung erfolgt schrittweise. Bisherige Umsetzungsfristen bestehen zum 30. Dezember 2024 beziehungsweise 30. Juni 2025. Nun soll der Geltungsbeginn um ein Jahr verschoben werden. Die Europäische Kommission hat einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. Der Rat hat am 16. Oktober 2024 seine Zustimmung erteilt. Damit die Verschiebung wirksam werden kann, muss auch das Europäische Parlament zustimmen.

Somit sollen folgende neue Umsetzungsfristen gelten: 

  • 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und Händler
  • 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen 

Mehr Zeit für die Umsetzung

Mit der Verschiebung haben Drittstaaten, Mitgliedsstaaten sowie Wirtschaftsbeteiligte mehr Zeit, sich auf die Anforderungen vorzubereiten und die Sorgfaltspflichten umzusetzen. Inhaltliche Änderungen gibt es nicht, lediglich der Zeitplan für die Umsetzung soll sich ändern. 

Die Verordnung sieht Sorgfaltspflichten für den Handel mit bestimmten Erzeugnissen vor. Betroffen sind Rinder, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Kautschuk sowie daraus hergestellte Waren. Die Verpflichtungen hängen vom Risiko für Entwaldung und Waldschädigung im Herkunftsland der Erzeugnisse ab. Dazu hat die EU-Kommission die Methodik für das Benchmarking von Ländern in Niedrig-, Standard- und Hochrisiko-Länder vorgelegt. 

Sorgfaltserklärungen werden digital in einem Informationssystem eingereicht. Wirtschaftsbeteiligte können sich in einer Trainingsumgebung mit dem System vertraut machen. Registrierungen für das System sind ab Anfang November möglich. Ab Dezember soll es voll funktionsfähig sein

Die EU-Kommission stellt umfangreiche Informationen zur Verfügung: 

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist in Deutschland die zuständige Behörde und stellt ebenfalls ausführliche Informationen zur EUDR zu Verfügung.

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