Zollmeldung EU Einfuhrverbote
EU-Kommission plant Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit
Der Vorschlag betrifft alle Produktgruppen. Wann die Verordnung in Kraft treten wird, ist noch nicht absehbar.
15.09.2022
Von Stefanie Eich | Bonn
Die Europäische Kommission schlägt vor, Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt werden, auf dem EU-Markt zu verbieten. Der Vorschlag umfasst alle Produktgruppen. Zudem soll das Verbot unabhängig vom Herstellungsort gelten: Es gilt sowohl für Einfuhren in die EU als auch für Waren, die in der EU für den Binnenmarkt oder Drittländer produziert werden.
Kontrolle und Durchsetzung der Verbote soll in der Hand nationaler Behörden liegen. Die Einfuhrüberwachung obliegt den nationalen Zollbehörden. Um die Umsetzung zu unterstützen, wird die Kommission Leitlinien veröffentlichen. Diese enthalten Hilfestellungen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten und Informationen zu den Risikoindikatoren für Zwangsarbeit.
Der für Handel zuständige Exekutiv-Vizepräsident der Kommission, Valdis Dombrovskis, betonte, den Verwaltungsaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) möglichst gering halten zu wollen.
Bis zum Inkrafttreten wird noch einige Zeit vergehen: Zunächst müssen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union über den Vorschlag beraten und die Verordnung verabschieden. Zudem sieht der Vorschlag eine Übergangsphase vor: Geltungsbeginn ist erst 24 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung.
Quelle und weiterführende Informationen:
- Pressemitteilung der EU-Kommission vom 14. September 2022
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