EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
Vorübergehende Handelsliberalisierung für Waren aus Moldau
Update - Die EU verlängert die Maßnahmen. Landwirtschaftliche Erzeugnisse profitieren.
29.05.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Die Europäische Union (EU) verlängert die Handelsmaßnahmen für Moldau bis zum 24. Juli 2025. Die Maßnahmen umfassen eine vorübergehende Aussetzung aller Zölle und Kontingente gemäß Titel V des Assoziierungsabkommens der EU mit Moldau. Auch die Anwendung der Einfuhrpreisregelung für Waren in Anhang XV-B wird ausgesetzt.
Von den Handelserleichterungen profitieren folgende Produkte:
- Tomaten
- Knoblauch
- Tafeltrauben
- Äpfel
- Kirschen
- Pflaumen
- Traubensaft
- Gurken
- Artischocken
- bestimmte Zitrusfrüchte
- Birnen
- Aprikosen
- Nektarinen
Gleichzeitig verstärkt die EU den bestehenden Schutzmechanismus, um sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU zu schützen.
Zum Hintergrund
Zwischen der EU und Moldau besteht ein Freihandelsabkommen. Alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse können zollfrei in die EU eingeführt werden. Lediglich für sieben landwirtschaftliche Erzeugnisse sieht das Abkommen noch zollfreie Kontingente vor. Seit Juli 2023 hat die EU die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Moldau vollständig liberalisiert. Die noch bestehenden Zollkontingente wurden ausgesetzt, sodass die betroffenen Waren zollfrei in die EU eingeführt werden können. Die ursprünglichen Maßnahmen sahen lediglich eine Erhöhung der Zollkontingente für die zollfreie Einfuhr der genannten Erzeugnisse vor. Die Maßnahmen galten für ein Jahr vom 23. Juli 2022 bis zum 24. Juli 2023. Grund für die Handelserleichterungen sind die Auswirkungen des Krieges Russlands gegen die Ukraine. Exporte aus Moldau sind in hohem Maße abhängig von ukrainischer Infrastruktur. Zudem waren die Ukraine, Russland und Belarus bisher wichtige Absatzmärkte. Ziel war es, durch die vorübergehenden Maßnahmen, Exporte in die EU umzulenken. Die bisherigen Maßnahmen haben sich positiv auf den Handel zwischen der EU und Moldau ausgewirkt, sodass Ausfuhren in die EU umgelenkt werden konnten.
Quelle:
- Verordnung (EU) 2024/1501; ABl. L vom 29. Mai 2024;
- Pressemitteilung des Rats vom 13. Mai 2024.