Die Anwaltsvergütung ist in Finnland, anders als in Deutschland, nicht gesetzlich geregelt
Für die Berechnung der Anwaltsvergütung existiert in Finnland kein Gesetz. Honorare sind grundsätzlich frei verhandelbar, normalerweise wird eine Abrechnung nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Sache vereinbart.
Die finnische Rechtsanwaltskammer (Suomen Asianajajaliitto) hat Leitlinien für Anwaltshonorare in Finnland herausgegeben. Diese sind in englischer Sprache auf einer Homepage der Kammer abrufbar. Sie sehen in Ziffer 1.5 für spezielle Fälle neben den eben bereits angesprochenen Honorarformen auch die Möglichkeit zur schriftlichen Vereinbarung von Erfolgshonoraren in zwei Formen vor: Entweder wird das Erfolgshonorar in Form eines prozentualen Anteils an der erstrittenen Summe errechnet. Oder der Mandant verpflichtet sich, dem Anwalt im Falle des Erreichens des Prozessziels als Erfolgshonorar eine bestimmte Summe zu zahlen.
Germany Trade & Invest (Stand: 17.09.2020)