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Portal 21 Finnland

Gerichts-/Anwaltsgebühren

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Kosten der Rechtsverfolgung in Finnland

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten sind in Finnland in zwei Rechtsquellen geregelt

Die rechtliche Grundlage der Gerichtsgebühren in Finnland stellen vor allem das dortige Gerichtskostengesetz (Tuomioistuinmaksulaki / Lag om domstolsavgifter, Gesetz Nr. 1455/2015) und das finnische Zivilverfahrensgesetzbuch (Oikeudenkäymiskaari / Rättegångs Balk, Gesetz Nr. 4/1734) dar. Eine (allerdings nicht aktuelle) englische Übersetzung des Zivilverfahrensgesetzbuches hält das offizielle finnische Gesetzesportal Finlex online vor.

Der Kläger muss bei Klageeinreichung die Gerichtskosten vorstrecken, kann sie jedoch unter Umständen vom Beklagten wieder zurückverlangen. Denn die Kosten eines Rechtsstreits in Finnland erlegt das Gericht in der Regel der verlierenden Partei auf. Hierzu gibt es allerdings zahlreiche Ausnahmen. So kann beispielsweise auch ein siegreicher Kläger Prozesskosten tragen müssen, wenn der Beklagte keinerlei Anlass zur Klage gegeben hat. Auch kann etwa eine obsiegende Partei zur vollständigen oder teilweisen Übernahme ihrer eigenen Kosten verurteilt werden, wenn die Rechtsfragen der Sache so unklar waren, dass die unterlegene Partei mit gutem Grund den Prozess betrieben hat. Darüber hinaus ist dem Gericht nach Kapitel 21 § 8b des finnischen Zivilverfahrensgesetzbuches in eingeschränktem Maß eine Billigkeitskontrolle möglich: Ergibt sich bei Betrachtung aller Umstände eines Einzelfalls, dass es offensichtlich unzumutbar wäre, einer Partei die Kosten der anderen aufzubürden, darf das Gericht die Zahlungspflicht dieser einen Partei reduzieren.

Anwaltsgebühren

Die Anwaltsvergütung ist in Finnland, anders als in Deutschland, nicht gesetzlich geregelt

Für die Berechnung der Anwaltsvergütung existiert in Finnland kein Gesetz. Honorare sind grundsätzlich frei verhandelbar, normalerweise wird eine Abrechnung nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Sache vereinbart.

Die finnische Rechtsanwaltskammer (Suomen Asianajajaliitto) hat Leitlinien für Anwaltshonorare in Finnland herausgegeben. Diese sind in englischer Sprache auf einer Homepage der Kammer abrufbar. Sie sehen in Ziffer 1.5 für spezielle Fälle neben den eben bereits angesprochenen Honorarformen auch die Möglichkeit zur schriftlichen Vereinbarung von Erfolgshonoraren in zwei Formen vor: Entweder wird das Erfolgshonorar in Form eines prozentualen Anteils an der erstrittenen Summe errechnet. Oder der Mandant verpflichtet sich, dem Anwalt im Falle des Erreichens des Prozessziels als Erfolgshonorar eine bestimmte Summe zu zahlen.

Germany Trade & Invest (Stand: 17.09.2020)

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