Berufshaftpflichtversicherungen decken Schäden ab, die durch Fehler der Berufsausübung entstehen.
Manche finnische Dienstleister müssen sich gegen die Risiken fehlerhafter Ausführung ihrer Tätigkeit mit einer Berufshaftpflichtversicherung absichern. Beispielhaft sind hier die folgenden Dienstleistungstätigkeiten genannt:
Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung benötigen finnische Versicherungsmakler. Die Rechtsgrundlage findet sich im finnischen Versicherungsvermittlungsgesetz (Laki vakuutusedustuksesta/Lag om försäkringsförmedling).
Zahlreiche Angehörige von Gesundheitsberufen sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Hierzu zählen unter anderem Psychotherapeuten (psykoterapeut), Chiropraktiker (kiropraktor), Masseure (massör) oder Praktiker für Physikalische Therapie (naprapat). Rechtliche Grundlage ist § 4 des Patientenverletzungsgesetzes (Potilasvahinkolaki/Patientskadelag, Gesetz Nr. 585/1986). Auf dieses verweist nämlich § 21 des finnischen Gesetzes über Gesundheitsberufe (Laki terveydenhuollon ammattihenkilöistä/Lag om yrkesutbildade personer inom hälso- och sjukvården, Gesetz Nr. 559/1994).
Auch Rechtsanwälte in Finnland sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung angehalten.